InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V - Ansprüche der Anleger

ID: 1539622

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V - Ansprüche der Anleger


(IINews) - Vor einigen Jahren wurde der Airbus A 380 noch als größtes Passagierflugzeug der Welt gefeiert. Inzwischen könnte er zum Problem für Anleger in Flugzeugfonds wie den DS-Fonds Nr. 130 werden.



Das Emissionshaus Dr. Peters legte verschiedene Flugzeugfonds mit dem Airbus A 380 als Investitionsobjekt auf, u.a. den DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V. Anleger konnten sich seit Anfang 2008 mit einer Mindestsumme von 20.000 US-Dollar beteiligen. Der Airbus A 380 wurde für zehn Jahre an Singapore Airlines verleast. Von einer Verlängerungsoption machte die Airline keinen Gebrauch, sodass der Leasingvertrag im Januar 2018 endet. Ein Nachmieter oder Käufer für das Flugzeug wurde noch nicht gefunden. Das Marktumfeld für solche Großflugzeuge ist aufgrund der hohen Kosten inzwischen als äußerst schwierig anzusehen.



Bisher konnte der DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugsfonds V die Erwartungen der Anleger erfüllen, die Ausschüttungen verliefen planmäßig. Aufgrund der aktuellen Entwicklung könnte sich das nun ändern und die Auszahlungen zumindest vorübergehend ausgesetzt werden. Ob es gelingt, einen neuen Leasingpartner oder Käufer für den Airbus A 380 zu finden, ist noch offen. Wenn dies nicht gelingt, müssen die Anleger allerdings Verluste befürchten.



Um sich vor drohenden Verlusten zu schützen, haben die Anleger die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese Ansprüche können zum Beispiel aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Ein Risiko ist, dass die Laufzeit des Fonds länger ist als die Laufzeit des Leasingvertrags, sodass hier die Gefahr liegt, dass kein entsprechender neuer Vertragspartner gefunden werden kann. Ebenso hätten die Anleger über die erschwerte Handelbarkeit ihrer Anteile, über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. Wurden diese Aufklärungspflichten verletzt, können daraus Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein. Anleger müssen aber auch die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten, d.h. ihre möglichen Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft.







https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/flugzeugfonds.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Hochzeit des Figaro
Fristlose Kündigung wegen Morddrohung:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.10.2017 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539622
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Dr. Peters DS-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V - Ansprüche der Anleger
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 117


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.