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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Scheidungsrecht im Islam

ID: 1530176


(ots) - Geht es rein nach Scharia-Recht, das allerdings
auch in Ländern mit muslimischer Bevölkerung oft nicht zu 100
Prozent angewendet wird, muss der Mann seiner Frau nur drei Mal
»Talaq« sagen, schon ist die Ehe geschieden. Finanzielle
Verpflichtungen ergeben sich nur insofern, als er das sogenannte
Brautgeld (Mahr bzw. Mehir oder Mohar) zurückzahlen muss. Und sogar
davor drücken sich viele. Dagegen sind die Rechte einer Frau, die
sich scheiden lassen will, deutlich eingeschränkt. Tut sie es
trotzdem, riskiert sie, arm und aus der Gesellschaft ausgeschlossen
zu werden. Manche werden sogar umgebracht, wie 2012 die in
Pakistan bekannte Sängerin Ghazala Javed. Aus diesem Grund kann der
Europäische Gerichtshof eigentlich nur dem Gutachten des
Generalanwalts folgen und die einseitig vom Mann bei einem
islamischen Gericht herbeigeführte Scheidung eines syrischen Paares
annullieren. Jedes andere Urteil würde sogar hinter dem jüngsten
Entscheid des Obersten Gerichts in Indien zurückbleiben, das
Scheidungen nach dem Scharia-Recht im August grundsätzlich
untersagte.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 14.09.2017 - 21:30 Uhr
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