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Autofahren trotz Krankheit?

ID: 1521929


(ots) - Menschen mit einer chronischen Erkrankung
müssen unter Umständen ihre Fahreignung belegen, um sich weiter
hinters Steuer eines Autos setzen zu dürfen. Darauf weist das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin". Wird ein chronisch
Kranker im Straßenverkehr auffällig, kann die Führerscheinstelle ein
ärztliches Gutachten anfordern, um die Fahreignung des Patienten zu
prüfen. Begutachtungsstellen gibt es beispielsweise beim TÜV und bei
der DEKRA. Auch niedergelassene Verkehrsmediziner können ein
Gutachten erstellen.

Die Fahreignung hängt bei einer Erkrankung von individuellen
Faktoren ab und wird per Einzelfallentscheidung geklärt. Als
Orientierung dient dabei die Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 4).
Danach besteht zum Beispiel bei Herzrhythmusstörungen mit
anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit normalerweise
keine Fahreignung. Erst wenn erfolgreich mit Arzneimitteln oder
Herzschrittmacher behandelt wurde, dürfen Patienten in der Regel Auto
fahren. Der ganze Gesetzestext steht im Internet unter
www.gesetze-im-Internet.de/fev_2010/anlage_4.html.

Die neue "Apotheken Umschau" schildert in Kooperation mit der
"ADAC Motorwelt" (Ausgabe 9/2017) ausführlich, wie auch Menschen mit
körperlichem Handicap dank maßgeschneiderter Technik ein Auto steuern
können.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2017 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

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Datum: 20.08.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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