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Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung

ID: 151968

Warum ist die Rechtsschutzversicherung eigentlich so wichtig?


(IINews) - In Deutschland ist es kaum noch möglich, ohne einen Rechtsanwalt sich gegen Vorwürfe zu verteidigen oder seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsschutzversicherung gewinnt also immer mehr an Bedeutung. Viele Bürger schließen mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung ab, um etwaige Kosten bei einem Rechtsstreit nicht aus eigener Tasche tragen zu müssen.

Eine statistische Auswertung über das Vorhandensein einzelner Versicherungen in Privathaushalten hat ergeben, dass im Jahr 2008 nicht einmal jeder vierte Haushalt über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Dabei ist die Komplexität der rechtlichen Materie inzwischen so gestaltet, dass eine eigenständige Durchsetzung oder Verteidigung ohne Rechtsanwalt nur sehr geringe Erfolgsaussichten hat.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

In den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung heißt es: ..." die Versicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderliche Leistungen im vereinbarten Umfang..."

Darunter sind die Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um die Anliegen des Versicherungsnehmers rechtlich durchzusetzen oder Anliegen Dritter abzuwehren. In einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen gerichtliche Kosten und außergerichtliche Kosten.

Gerichtskosten können z. B. sein: Prozessgebühren, Beweisgebühren, Urteilsgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugengelder, Kosten der Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieherkosten. Als außergerichtliche Kosten sind insbesondere die Anwaltskosten zu nennen.

Es hängt von der rechtlichen Verpflichtung des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Person ab, welche Kosten der Versicherer übernimmt. In gerichtlichen Auseinandersetzungen bestimmt das Gericht durch Kostenentscheid, wer welche Kosten zu tragen Dabei muss die unterlegene Partei auch die außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen. Kommt es lediglich zu außergerichtlichen Auseinandersetzungen, so muss jede Partei ihre Kosten selber tragen.





Bildquelle: P. Kirchhoff, www.pixelio.de

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Datum: 14.01.2010 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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