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Brandgefahr im Büro: Wenn es brenzlig wird

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(PresseBox) - . Kurzschlüsse und Schwelbrände sind keine Seltenheit - vor allem, da einige wohl eher ältere "Schätzchen" von zuhause mit in die Firma nehmen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und worauf muss dabei geachtet werden? Darüber informiert die BG ETEM im neuen "impuls - die Zeitung für alle Beschäftigen".
Still und leise qualmte im Frühjahr in einem Münchener Büro eine defekte Mehrfachsteckdose nach Feierabend vor sich hin. Das Gerät lag unter einem Schreibtisch und löste schließlich einen Schwelbrand aus, den erst eine Reinigungskraft bemerkte. Dennoch war das komplette Büro zu diesem Zeitpunkt bereits komplett verrußt und verraucht. Stolze 25.000 Euro Sachschaden lautete die Bilanz.
Nur einer von vielen Fällen, in denen marode Elektrogeräte auch in Firmen hohe Sachschäden oder gar Brandkatastrophen mit Personenschaden auslösen können. Oft gehen die Defekte dabei von älteren Geräten aus - nicht selten wurden diese vorher von Mitarbeitern mit in die Firma genommen.
Deren Benutzung ist allerdings nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der neuen Ausgabe ihrer Versichertenzeitung "impuls" hin. Doch selbst, wenn der Chef grünes Licht gibt, sollte das Gerät bei der nächsten Prüfung elektrischer Betriebsmittel dabei sein.
Aber ob mitgenommene oder von der Firma gestellte elektronische Geräte: Bei Nichtbenutzung sollten sie stets abgeschaltet werden. Die sicherste Methode ist dabei das Ziehen des Netzsteckers. Denn selbst nach dem Ausschalten liegt oft noch Strom auf dem Gerät. Zwar kann Technik immer einmal versagen, doch oft sind eher Vergesslichkeit und Unaufmerksamkeit die Ursachen von Bränden. So ist etwa darauf zu achten, dass das Ceran- oder Kochfeld in der Kaffeeküche niemals als Ablagefläche dienen darf.
Richtiges Handeln lebenswichtig
Zudem ist das richtige und vor allem schnelle Handeln im Brandfall lebenswichtig. Der Laie unterschätzt leicht, wie rasch sich ein Feuer ausbreiten kann. Dennoch lautet das erste Gebot: Ruhe bewahren. Panik hilft niemandem. Jeder sollte außerdem nicht nur wissen, wo sich die Rettungswege und Notausgänge befinden, sondern auch, wie ein Feuerlöscher zu bedienen ist.




Hat sich der Brand bereits ausgebreitet, sofort den Brandmelder betätigen. Falls keiner vorhanden ist, den Notruf 112 wählen und ins Freie flüchten. Dabei auf Kollegen, Besucher und vor allem Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen achten und sie bei der Flucht aus dem Gebäude unterstützen. Außerdem immer den gekennzeichneten Notausgängen und Rettungswegen folgen sowie keine Aufzüge benutzen, warnt die BG ETEM.
Diese und viele weitere Tipps und Informationen - etwa zum Unfallversicherungsschutz bei Betriebsausflügen oder dem rückenschonenden Heben und Tragen - enthält die neue "impuls"-Ausgabe.
"impuls" downloaden
Die Ausgaben von "impuls" können über die Website www.bgetem.de als PDF-Dateiheruntergeladen werden. Die Zeitung informiert sechsmal im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,9 Millionen Beschäftigte in gut 220.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.


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Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,9 Millionen Beschäftigte in gut 220.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



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Datum: 09.08.2017 - 10:58 Uhr
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2017 (PresseBox) - Geräte wie Wasserkocher und Kaffeemaschinen gehören zu den Brandgefahren Nummer e


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