InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Klare Sache: Transparenz bei Krediten

ID: 1518487

Verbraucherdarlehen, wesentliche Bestimmungen


(IINews) - Wenn das eigene Geld nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, auf Fremdgeld zurückzugreifen. In der Regel geschieht dies über ein Darlehen. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Darlehen an Unternehmen und an Verbraucher. In der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK werden auch die wesentlichen Bestimmungen der Verbraucherdarlehen abgefragt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo die wesentlichen Bestimmungen auf und erläutert deren Hintergründe.



Entscheidend für die Lösung einer Prüfungsfrage, in der es um die wesentlichen Bestimmungen eines Verbraucherdarlehens geht, ist zunächst einmal das BBG. Dieses unterscheidet im Allgemeinen Teil zwischen Unternehmer und Verbraucher, so dass der Begriff des Verbrauchers hier klar definiert ist.



Bestimmungen für Verbraucherdarlehen dienen dem Verbraucherschutz



Der Hintergrund für die Bestimmungen für Verbraucherdarlehen ist der damalige Wille des Gesetzgebers, nämlich eine klare Erkennbarkeit der Bedingungen für den Verbraucher. Dies war nämlich in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die Regelungen dienen damit dem Verbraucherschutz.



Hat der angehende Betriebswirt/in IHK diese Zusammenhänge erst einmal verinnerlicht, kann er die entsprechenden Bestimmungen leicht ableiten:



Der Nettobetrag des Verbraucherdarlehens muss klar erkennbar sein. Fällt bei einem Darlehen über 10.000 Euro zum Beispiel ein Disagio von 2.000 Euro an, beträgt die Nettoauszahlung nur noch 8.000 Euro.



Auch die Art und Weise der Rückzahlung muss klar dargelegt werden. Diese Tilgungsmodalitäten können zum Beispiel vorsehen, dass das Darlehen monatlich zurückgezahlt wird, oder dass monatlich zunächst die Zinsen und dann am Ende der Laufzeit die gesamte Kreditsumme.



Ebenfalls klar erkennbar müssen Zinssatz und sonstige Kosten sein. Entscheidend ist hier der effektive Jahreszins und nicht etwa der Nominalzins, der häufig sehr viel niedriger als der effektive ist.







Auch der Verzugszins muss für den Verbraucher deutlich erkennbar sein. Entscheidend ist auch hier, wie bei den anderen Bestimmungen, die Transparenz.



Generell muss der Kreditvertrag auch schriftlich abgeschlossen werden. Dies dient nicht zuletzt auch als Nachweis für die vereinbarten Konditionen.



Das komplette, kostenlose Video "Verbraucherdarlehen, wesentliche Bestimmungen" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
info(at)spasslerndenk.de
038676138344
http://www.spasslerndenk-shop.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Finanzielle Unterstützung von Anfang an
Gemeinsam stark - Netzwerke der IHK
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.08.2017 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1518487
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Marius Ebert
Stadt:

Heidelberg


Telefon: 038676138344

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Klare Sache: Transparenz bei Krediten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 35


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.