(Korrektur: Apothekenpflicht schützt Patienten)
(ots) - Bitte beachten Sie die Korrektur im Zitat, erster
Absatz. Es folgt die korrigierte Meldung:
Mit Blick auf die Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten
Mechtild Heil (CDU/CSU) nach einer verständlichen Kennzeichnung
homöopathischer Mittel stellt Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI), klar: "Die Packungsbeilage für Arzneimittel,
ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte -
Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise,
Dosierung und Nebenwirkungen - sind gesetzlich geregelt und in
deutscher Sprache verfasst. Wichtig ist, dass der Patient das für
seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Deswegen ist es umso
wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen
von Ärzten und Apothekern liegt."
Homöopathische Arzneimittel werden seit Jahrzehnten
unproblematisch angewendet. Fahrenkamp: "Die Verbraucherschützerin
redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei. Ihre Forderung,
die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet
vielmehr das Patientenwohl. In Drogeriemärkten am
Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt."
Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin),
Tel. 030/27909-131,
jrichter(at)bpi.de
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Datum: 25.07.2017 - 12:45 Uhr
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