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Änderungen im Sozietätsrecht bislang ohne spürbare Auswirkungen

ID: 151213



(IINews) - Essen, den 12. Januar 2010******Die jüngsten Änderungen des anwaltlichen Sozietätsrechts haben auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt bislang keine nachhaltigen Wirkungen gezeigt. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Untersuchung des Essener Soldan Instituts für Anwaltmanagement, in deren Rahmen 1.400 Rechtsanwälte befragt wurden.
Von der Ende 2007 durch die Aufhebung des früheren sog. "Verbots der Sternsozietät" den Rechtsanwälten neu eröffneten Möglichkeit, Mitglied in mehr als einer Sozietät sein zu können, hatten zum Zeitpunkt der Befragung Mitte 2009 lediglich 2% aller Rechtsanwälte Gebrauch gemacht. Bei diesen handelt es sich vor allem um hoch spezialisierte Rechtsanwälte aus größeren Sozietäten, die überwiegend gewerbliche Mandanten betreuen. Bereits im Vorfeld der Gesetzesreform hatten 80% der Anwälte mitgeteilt, dass eine Mitgliedschaft in mehreren Sozietäten für sie prinzipiell nicht in Betracht komme.
Noch geringer ist bislang das Interesse der Anwaltschaft, die Ende 2008 - nicht nur für Rechtsanwälte - geschaffene haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu nutzen. Keiner der befragten Anwälte gab an, für sein Anwaltsunternehmen bereits die Gründung einer auf ein Mindestkapital verzichtenden "kleinen GmbH" zu planen, die vom Gesetzgeber als Reaktion auf die Popularität der englischen "Limited" konzipiert worden ist. 83% der Anwälte schlossen dies auch für die Zukunft grundsätzlich aus, 17% können sich aber immerhin vorstellen, irgendwann einmal ihre Berufstätigkeit in einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu organisieren. Da die "UG" aus Sicht des Gesetzgebers insbesondere für kleinere Unternehmen attraktiv sein soll, ist bemerkenswert, dass das Interesse an dieser Rechtsform bei Anwälten aus Einzelkanzleien und Kleinsozietäten nicht stärker ausgeprägt ist als bei Kollegen aus größeren Sozietäten.
Deutlich größere Bedeutung im Anwaltsmarkt hat hingegen die vorangegangene Reform des Kanzleirechts im Jahr 2007. Immerhin 10% der befragten Rechtsanwälte teilten mit, dass ihre Kanzlei mittlerweile eine Zweigstelle eingerichtet habe. Rechtsanwälten war es traditionell nicht nur verboten, in mehr als einer Sozietät Mitglied zu sein, sondern auch, Zweigstellen ihrer Kanzlei zu unterhalten. Besonders häufig haben bislang spezialisierte Rechtsanwälte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch die Einrichtung von Zweigstellen ihre Dienstleistung an verschiedenen Orten anzubieten.




Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: "Es hat sich gezeigt, dass Anwälte weiterhin stark in traditionellen Organisationsstrukturen verwurzelt sind. Viele von Berufspolitik und Rechtswissenschaft "heiß" diskutierte Themen des Sozietätsrechts sind deshalb nur für wenige Anwälte von praktischer Bedeutung. Mit der Aufhebung des Zweigstellenverbots hat der Gesetzgeber hingegen auf ein offensichtlich vorhandenes Bedürfnis einer größeren Teilgruppe von Anwälten reagiert."

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Seit dem Gründungsjahr 1908 hat Soldan stets den Erfolg und das Wohlergehen des Berufs der Rechtsanwälte im Auge gehabt. In den vergangenen Jahren hat sich die Hans Soldan Stiftung durch die Gewährung von Fördergeldern an universitäre Einrichtungen und Institutionen der Anwaltschaft in Höhe von rund 15 Mio. Euro für die praxisorientierte Juristenausbildung sowie die Ausbildung der Kanzlei-Mitarbeiter stark gemacht.

Das gemeinnützige und unabhängige Soldan Institut für Anwaltmanagement e. V. sieht seine Aufgabe darin, die Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien zu erforschen. Die Ergebnisse werden regelmäßig in einer eigenen Schriftenreihe veröffentlicht.




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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.01.2010 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 151213
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Ansprechpartner: Dr. Alfried Große
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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