Vermeidung von Legionellose
(ots) - Der Bundesrat hat Anfang Juni die 42. Novelle der
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit einigen
Einschränkungen beschlossen und ratifiziert. Jetzt geht sie erneut
durchs Bundeskabinett und wird nach der formalen Verabschiedung dort,
noch im Sommer in Kraft treten. Die Partner für Wasser begrüßen diese
Entscheidung, weil hiermit ein Schritt zu mehr Sicherheit bei
Legionellen im öffentlichen Bereich getan wird.
Wasserbetriebene Kühleinrichtungen bergen aufgrund der technisch
vorherrschenden Bedingungen das Risiko eines ungebremsten Wachstums
von Mikroorganismen, wie z.B. Legionellen in dem genutzten
Kühlwasser. Verdampfen diese mit Legionellen belasteten Kühlwässer
als Aerosol, z.B. über einen offenen Kühlturm, gelangen sie in die
Umgebungsluft. Es besteht für Mitarbeiter wie auch für vorübergehende
Passanten die Gefahr einer schweren Lungeninfektion beim Einatmen
solcher Dämpfe, auch "Legionellose" genannt.
"Viele Menschen werden sich noch an den Zwischenfall Ende 2009 in
Ulm erinnern, wo eine defekte Kühlanlage mehrere Menschenleben
gefordert hat und die Ursache zunächst unklar war", sagt der
Vorsitzende der Partner für Wasser, Joachim Stücke. Zwar liege das
Thema nicht unmittelbar im Schwerpunkt der Partner für Wasser, die
sich die Trinkwasserhygiene in Einrichtungen der Daseinsvorsorge auf
die Fahnen geschrieben haben, aber die Hygienevorschriften im
öffentlichen Sektor insgesamt beobachten und konstruktiv-kritisch
begleiten.
Die Partner für Wasser e.V. haben sich im Januar 2016 in Berlin
mit dem Ziel gegründet, für mehr Hygiene und Sicherheit im Umgang mit
Trinkwasser in den sensiblen Einrichtungen der Daseinsvorsorge
einzutreten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Firmen Grünbeck
Wasseraufbereitung, Hansa Armaturen und Uponor als
Installationsspezialist. Der Expertenbeirat setzt sich fachlich
versierten Persönlichkeiten zusammen.
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Ansprechpartner: Udo Sonnenberg, Geschäftsführung Partner für Wasser,
presse(at)partnerfuerwasser.de
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Datum: 26.06.2017 - 11:23 Uhr
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