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Strafverfahren im Fall Oury Jalloh wird neu eröffnet

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(dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute die Neuauflage des Strafverfahrens im Fall Oury Jalloh gefordert. Damit ist der Freispruch gegen den zuständigen Polizeibeamten aufgehoben worden. Gleichzeitig wird eine erneute Klärung der Ereignisse, die zum Tod Jallohs vor fast genau fünf Jahren geführt hatten, notwendig. Sowohl das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau als auch die Beweisführung hatten bereits im Dezember 2008 für Proteste auf Seiten der Angehörigen und Unterstützer des Afrikaners gesorgt. "Es drängen sich mehrere Fragen auf, die neu verhandelt werden müssen", erklärte nun Ingeborg Tepperwien, Vorsitzende Richterin des BGH. So soll der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber die Matratze seiner Ausnüchterungszelle in einem Dessauer Polizeirevier zunächst aufgeschmort und anschließend das Innenfutter angezündet haben. Dabei war Jalloh allerdings stark alkoholisiert und zudem an Händen und Füßen gefesselt. Ferner hatte der zu dem Zeitpunkt diensthabende Polizeibeamte mehrfach den Feueralarm wieder ausgeschalten, bevor er sich schließlich zur Zelle begab. Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Dezember hatte der BGH erhebliche Zweifel am pflichtgemäßen Verhalten des Polizisten geäußert. Zudem sei der dargestellte Tathergang "nur schwer nachvollziehbar" und weise ferner "eine wesentliche Lücke in der Beweiswürdigung" auf, so Tepperwien. Ein erneutes Gerichtsverfahren soll die offenen Fragen nun klären.



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Datum: 07.01.2010 - 13:22 Uhr
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