Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Innenministerkonferenz/Sicherheitsgesetze
(ots) - Wenn bei schweren Verbrechen die Ermittler auf
Mautdaten Zugriff erhalten sollen, ist das eben kein Ausdruck blinder
staatlicher Datensammelwut. Die Daten sind schon erhoben, ihre
(durchaus lange) Speicherung bereits geregelt. Warum ein
Mordermittler nicht dort Einblick nehmen dürfen soll, wo es
Abrechnungsexperten längst dürfen, ist nicht zu vermitteln. Die
Schleierfahndung ist eine andere Sache. Dass Bürger anlasslos - das
heißt willkürlich! - kontrolliert werden können, ist in den meisten
Ländern schon Praxis. Das verändert grundlegend das Verhältnis der
Bürger zu denjenigen, die ihre Freiheit garantieren sollen.
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Datum: 13.06.2017 - 21:44 Uhr
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