Die Rechtsschutzversicherung wird auch in 2010 eine häufig benötigte Versicherung sein
Einige Änderungen in der Rechtsschutzversicherung ab 2010

(IINews) - Die Rechtsschutzversicherung basiert auf einem einfachen Prinzip: Die Versicherungsbedingungen enthalten klar definierte Leistungen für verschiedene Lebensbereiche. Der Versicherungsschutz wird dann gewährt, wenn sich der Kunden gegen das entsprechende Risiko absichert.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sapren.de/rechtsschutzversicherung.html
Wenn der Kunde Ärger mit dem Finanzamt hat, weil der Steuerbescheid fehlerhaft ist, tritt die Rechtsschutzversicherung nur dann in Leistung, wenn dass Steuerrecht mit versichert war. Genauso kann ein Autofahrer sich gegen einen Bußgeldbescheid mit Hilde der Rechtsschutzversicherung nur dann wehren, wenn der Baustein Verkehrsrechtsschutz mit abgeschlossen wurde.
Im Arbeitsrecht gibt es Neuerungen, die durch den Bundesgerichtshof beschlossen wurden. Bisher musste die Rechtsschutzversicherung erst dann leisten, wenn die Kündigung auf den Tisch liegt. Nun muss aber bereits geleistet werden, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Die Rechtsschutzversicherung ist seit dem Jahr 2006 deutlich teurer geworden. Seitdem sind die Beiträge um rund ein Viertel nach oben gegangen. Die Bedingungen haben sich weitestgehend nicht verändert, wohl aber die Deckungssummen. Diese sind von den Versicherungen nach oben angehoben worden.
Für Familien bedeuten die Neuerungen, dass nun bei vielen Gesellschaften volljährige Kinder auch solange mitversichert sind, bis sie einen vollwertigen Job ausüben. Ebenso greift der Verkehrsrechtsschutz bei den meisten Gesellschaften auch für die Kinder des Versicherungsnehmers, wenn diese mit dem eigenen Auto unterwegs sind.
Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de
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Datum: 04.01.2010 - 09:25 Uhr
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