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Mischpreis nicht geregelt / Politik riskiert Versorgungsdefizite

ID: 1484430


(ots) - Bis zuletzt hat der Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) an die Vernunft der Politik
appelliert, sich eindeutig zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises
für AMNOG-Arzneimittel zu bekennen, bei denen bestimmten
Patientengruppen ein Zusatznutzen zuerkannt wurde und anderen nicht.
Das LSG Berlin-Brandenburg hatte dies kürzlich in einer
Eilentscheidung verneint. Bei der gestrigen Anhörung im
Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Blut- und Gewebe-Gesetz
verpassten die Akteure die Chance, hier Rechtssicherheit bei der
Verordnung zu schaffen. BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin
Zentgraf: "Es ist fahrlässig, den Zugang zu innovativen Arzneimitteln
sehenden Auges zu gefährden. Jetzt ist das Parlament gefordert!"

Das Blut- und Gewebe-Gesetz ist formal die letzte Möglichkeit, in
dieser Legislatur noch richtigzustellen, dass der verhandelte oder
durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag für neue
Arzneimittel auch bei Bildung von sogenannten Mischpreisen über das
gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist. "Nur mit
dieser rechtlichen Klarstellung können negative Auswirkungen des LSG
Beschlusses auf laufende Preisverhandlungen und das
Verordnungsverhalten verhindert werden", mahnt Dr. Martin Zentgraf.

Die sich in der gestrigen Anhörung offenbarende
Entscheidungsunlust der Politik könnten Patienten und Ärzte
empfindlich zu spüren bekommen. Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein
Fünftel aller im AMNOG-Verfahren bewerteten Arzneimittel wären von
dem Beschluss des Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen
Arzneimitteln könnte sich der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten
nicht mehr sicher in seiner Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf:
"Damit wäre die ärztliche Therapiefreiheit massiv eingeschränkt. Erst
recht, wenn man bedenkt, dass "ohne Zusatznutzen" eben nicht




bedeutet, dass es keinen Nutzen für die Patienten gibt." Zentgraf
verweist damit auf die Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle
die Beurteilung "ohne Zusatznutzen" bedeutet, dass man den
Zusatznutzen noch nicht beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten
aus Sicht des bewertenden Instituts nicht ausreichend waren und daher
gar nicht berücksichtigt wurden.

Nun ist es am Gesetzgeber klarzustellen, dass der verhandelte oder
durch Schiedsspruch festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung
von Mischpreisen über das gesamte zugelassene Indikationsgebiet
wirtschaftlich ist. "Anderenfalls werden in Deutschland den Patienten
bald eine Mehrzahl von neuen Präparaten nicht mehr zur Verfügung
stehen", warnt der BPI-Vorsitzende.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Julia Richter, Tel. 030/27909-131,
jrichter(at)bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.04.2017 - 09:53 Uhr
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