Patentstreit zwischen Carl Zeiss Meditec AG und VSY Biotechnology B.V.
(ots) - 
   Carl Zeiss Meditec AG hat am 27. März 2017 eine Pressemitteilung 
veröffentlich und innerhalb der Branche versandt, in der mitgeteilt 
wird, dass Carl Zeiss Meditec vor dem Landgericht 
Düsseldorf/Deutschland ein Patentverletzungsverfahren gegen VSY 
Biotechnology B.V. und dessen exklusiven Zulieferer Fritz Ruck 
Ophthalmologische Systeme GmbH, der auf dem Europäischen Patent 2 377
493 B1 von Carl Zeiss Meditec AG beruhte, gewonnen hat.
   (Photo: http://mma.prnewswire.com/media/485639/VSY.jpg )
   VSY Biotechnology erachtet es für wichtig, darauf hinzuweisen, 
dass es sich hier um ein erstinstanzliches Urteil des deutschen 
Gerichts handelt. VSY Biotechnology ist berechtigt und wird gegen 
dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht Berufung einlegen und, sofern
notwendig, den Fall bis vor den deutschen Bundesgerichtshof bringen. 
Es wird erwartet, dass bis zu einem endgültigen Urteil zur 
Patentverletzung mehrere Jahre vergehen werden. Zudem betrifft das 
Urteil eines deutschen Gerichts nur Deutschland und hat keine 
weltweise Gültigkeit.
   VSY Biotechnology B.V. behält sich das Recht vor, um materiellen 
und moralischen Schadensersatz für sämtliche direkte und indirekte 
Schäden nachzusuchen, die VSY Biotechnology durch unlauteren 
Wettbewerb und übler Nachrede aufgrund der Pressemitteilung von Carl 
Zeiss vom 27. März 2017 entstehen sollten. Weiterhin wird VSY 
Biotechnology Schadenersatz für alle Schäden fordern, die ihm aus der
erstinstanzlichen Entscheidung des deutschen Landesgerichts 
erwachsen, sollte das Oberlandesgericht bzw. der Bundesgerichtshof 
zugunsten von VSY Biotechnology urteilen.
   Zudem hat VSY Biotechnology eine Aufhebung des Zeiss-Patents EP 2 
377 493 B1 beim Europäischen Patentamt (EPA) auf Grundlage des 
Arguments beantragt, dass es dem Zeiss-Patent an Neuartigkeit, bzw. 
einem erfinderischen Schritt mangelt und dieses daher nicht 
patentierbar ist.
   VSY hat Widerspruch gegen das Zeiss-Patent eingelegt
   VSY Biotechnology B. V. (VSY) hat u. a. einen Widerspruch am 6. 
Mai 2016 gegen das europäische Patent der Carl Zeiss Meditec A.G.''s 
(Zeiss) EP 2 377 493 B1 "Herstellungsverfahren für eine aphakische 
Intraokularlinse" (EP''493) vor dem Europäischen Patentamt (EPA) 
eingelegt. Zeiss erwarb EP''493 von dem deutschen IP-Berater IP 
Strategists GmbH, die wiederum das Patent vom japanischen Unternehmen
Menicon Co. erworben hatte.VSY ist der Ansicht, dass E''493 nicht die 
Anforderungen zur Patentierbarkeit erfüllt, da ihm die Neuartigkeit 
und der erfinderische Schritt fehlen, es nur unzureichend offengelegt
wurde und eine Erweiterung des Gegenstands enthält.
   Das Patent betrifft trifokale Intraokularlinsen. Bei den 
Intraokularlinsen von Zeiss handelt es sich um AT LISA tri und der AT
LISA tri toric.
   Das Widerspruchsverfahren ist noch anhängig.
   Alle Details zum Widerspruchsverfahren können unter folgendem Link
eingesehen werden: https://register.epo.org/application?number=EP0983
7427&lng=de&tab=doclist
   Über VSY Biotechnology BV
   VSY Biotechnology ein führendes Unternehmen in der 
Ophthalmologiebranche mit dem Schwerpunkt Kataraktchirurgie, das 
Intraokularlinsen und Viskoelastika der Spitzenklasse herstellt. Für 
weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des 
Unternehmens. http://www.vsybiotechnology.com
Pressekontakt:
Berna OZEL GUVENSAN
Corporate Communication Manager
VSY Biotechnology BV
21 Strawinskylaan 3051 NL -1077 ZX Amsterdam Niederlande
T: +31 20 782 00 01
E-Mail: bozel(at)vsybiotechnology.com
Original-Content von: VSY Biotechnology, übermittelt durch news aktuell
      
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Datum: 04.04.2017 - 14:09 Uhr
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