InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Die CGM fordert vom Europäischen Gerichtshof: ?Die Mitarbeiterbeteiligung in deutschen Aufsichtsräten muss geschützt werden!?

ID: 1475766


(PresseBox) - Derzeit wird beim EuGH geprüft, ob die Mitbestimmung in Deutschlands Aufsichtsräten durch Arbeitnehmervertreter europarechtskonform ist oder nicht. Der Kläger begründet seine Klage mit der Benachteiligung von Beschäftigten in anderen Ländern.
Adalbert Ewen: ?Das Mitbestimmungsrecht hat sich nach aktuellen Forschungserhebungen des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin und der Europa-Universität in Flensburg mehr als bewährt. Je stabiler der Grad an Einbindung von Mitarbeitern im Unternehmen, ob im Betriebs-, Personal- oder im Aufsichtsrat, desto positiver fällt die wirtschaftliche Entwicklung aus.
Wenn demokratische Errungenschaften durch Klage eliminiert werden und die Benachteiligung aller gegenüber einiger als Rechtfertigung dafür gilt, dann ist Justitia nicht nur blind, sondern auch eine kalte Gerechtigkeitsmathematikerin. Der Europäische Gerichtshof würde mit einem gegenläufigen Urteil nicht nur den Arbeitnehmervertretergremien sondern auch der Europäischen Sozialpolitik eine klare Absage erteilen.
Wir von der CGM lehnen die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts entschieden ab und fordern den EuGH auf, bewahrt das Mitbestimmungsrecht!?




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Erfolgreicher Abschluss: Zertifikatskurs Informatik mal ganz praktisch
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.04.2017 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1475766
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Stuttgart


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 28 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die CGM fordert vom Europäischen Gerichtshof: ?Die Mitarbeiterbeteiligung in deutschen Aufsichtsräten muss geschützt werden!?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 55


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.