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RA Horrion- Keine Lohnpfändung wegen Unterhaltsrückständen ab Insolvenzeröffnung-Arbeitsrecht Dresde

ID: 147130

RA-Horrion-Beantragt der Unterhaltsschuldner Insolvenz, so ist die Zwangsvollstreckung - auch Lohnpfändung - ab Insolvenzeröffnung unzulässig, § 89 Abs. 1 InsO.-Arbeitsrecht-Dresden


(IINews) - Arbeitsrecht Dresden-Rechtsgrundsatz:
Der Unterhaltsberechtigte kann gegen den Unterhaltsschuldner wegen vorinsolvenzlicher Unterhaltsrückstände ab Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Unterhaltsschuldner die Zwangsvollstreckung nicht mehr betreiben. Dies gilt auch für die Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.09.2009, A AZR 369/08).

Arbeitsrecht Dresden Sachverhalt:
Der unterhaltspflichtige Vater hatte sich ein einem gerichtlichen Vergleich gegenüber seiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet. Er zahlte nicht. Am 07.09.2006 war Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vaters. Der Unterhaltsrückstand wurde zur Insolvenztabelle anerkannt. Die Klägerin hat Klage erhoben und sie meint, § 89 Abs. 1 InsO erfasse nur während der Dauer des Insolvenzverfahrens bewirkte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Für bereits vor Verfahrenseröffnung bewirkte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gelte die Rechtsfolgenverweisung in § 114 Abs. 3 S. 3 Halbs. 2 InsO auf § 89 Abs. 2 S. 2 InsO.

Arbeitsrecht Dresden Rechtsgründe:
Aus § 89 Abs. 1 InsO folgt, dass wegen vorinsolvenzlicher Unterhaltsforderungen ab Insolvenzeröffnung nicht mehr vollstreckt werden darf. Pfändungspfandrechte, welche vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, werden spätestens mit Ablauf des Folgemonats der Insolvenzeröffnung unwirksam, § 114 Abs. 3 S. 1 und 2 InsO. Das Vollstreckungsrecht nach § 89 Abs. 2. S. 2 InsO gilt nur für Unterhaltsansprüche, welche nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.

Arbeitsrecht Dresden-Mein Rechtstipp:
Der Unterhaltsberechtigte sollte immer versuchen, seinen Unterhaltsanspruch zeitnah durchzusetzen. Als zusätzliches Druckmittel kommt eine Strafanzeige wegen Verletzung
der Unterhaltspflicht in Betracht.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.12.2009 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 147130
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351-803 09 40

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


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