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BPI fordert Bekenntnis zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises

ID: 1468863


(ots) - Auf einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz
hin hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den
Erstattungspreis für AMNOG-Arzneimittel auf der Basis einer
Mischkalkulation als rechtswidrig bewertet. "Ein Beschluss, der
direkte Auswirkungen auf die Versorgungsrealität haben könnte und
damit katastrophal wäre für Patienten und Ärzte", urteilt Dr. med.
Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Der Gesetzgeber muss endlich
klarstellen, dass der verhandelte oder durch Schiedsspruch
festgelegte Erstattungsbetrag auch bei Bildung von Mischpreisen über
das gesamte zugelassene Indikationsgebiet wirtschaftlich ist."

Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein Fünftel aller im AMNOG
bewerteten Arzneimittel wären von dem Beschluss des
Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen Arzneimitteln könnte sich
der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten nicht mehr sicher in seiner
Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf: "Damit wäre die ärztliche
Therapiefreiheit und die Möglichkeit, patientenindividuell verordnen
zu können, aufgehoben. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ein
Medikament "ohne Zusatznutzen" eben nicht bedeutet, dass es keinen
Nutzen für die Patienten gibt." Zentgraf verweist damit auf die
Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle die Beurteilung "ohne
Zusatznutzen" bedeutet, dass man den Zusatznutzen noch nicht
beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten aus Sicht des bewertenden
Instituts nicht ausreichend waren und daher gar nicht berücksichtigt
wurden.

Bereits im Pharmadialog machten die Hersteller klar, dass das
regelhaft systembedingte Fehlen des Zusatznutzens in der frühen
Nutzenbewertung vor allem bei chronischen Indikationen Marktrückzüge
zur Folge hat. Im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sind daher
vom Gesetzgeber wichtige Verbesserungen eingeführt worden: Mehr




Flexibilität beim Preis der Vergleichstherapie, die Förderung von
Preis-Mengen-Vereinbarungen zwischen GKV Spitzenverband und
pharmazeutische Unternehmen.

Der BPI appelliert an den Gesetzgeber, sich eindeutig zur
Wirtschaftlichkeit des Mischpreises zu bekennen und so einen
möglichen Einfluss des Eilverfahrens auf laufende Preisverhandlungen
und das Verordnungsverhalten zu verhindern. "Anderenfalls wird in
Deutschland den Patienten bald nicht mehr nur jedes fünfte, sondern
sehr viel mehr neue Präparaten nicht mehr zur Verfügung stehen",
warnt der BPI-Vorsitzende.



Pressekontakt:
Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter(at)bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 17.03.2017 - 10:24 Uhr
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