Buback-Sohn fühlt sich von Bundesanwaltschaft brüskiert
(dts) - Michael Buback, der Sohn des im April 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwaltes, darf nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe) nicht an der an diesem Freitag stattfindenden Jahrespressekonferenz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilnehmen. Buback sagte der Zeitung, er sei "sehr enttäuscht". Weder als Angehöriger noch als Buchautor bekäme er Informationen. "Ich wollte aus erster Hand erfahren, ob es neue Erkenntnisse gibt", so Buback. Das Zutrittsverbot ist brisant, weil im August der Fall von Siegfried Buback und seiner zwei erschossenen Begleiter noch einmal auf spektakuläre Weise in die Öffentlichkeit geraten war: Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wurde wegen des Verdachts der Mittäterschaft verhaftet. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, sagte der "Welt", die Pressekonferenz sei nun einmal Journalisten vorbehalten. Buback habe man in der Vergangenheit regelmäßig und ausführlich informiert. Wie die "Welt" weiter schreibt, plant die Bundesanwaltschaft, Becker bis Ende März anzuklagen. Anders als Buback sieht die Behörde laut dem Bericht jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Terroristin selbst die Schüsse abgegeben hat. Oberstaatsanwalt Wallenta wollte sich auf Anfrage nicht zum laufenden Verfahren äußern und erklärte lediglich: "Wir ermitteln mit Nachdruck."
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Datum: 17.12.2009 - 18:00 Uhr
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