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Mitteldeutsche Zeitung: zum Kopftuchverbot

ID: 1467523


(ots) - Aber welche Bedeutung hat es, ob eine Rezeptionistin
oder eine IT-Fachfrau Christin, Muslimin oder Buddhistin ist oder an
gar nichts glaubt? Hygiene- oder andere Sicherheitsvorschriften
lassen sich geltend machen, um bestimmte Kleidungsstücke oder Schmuck
zu verbieten. Die gibt es bereits, sie reichen aus. Alles andere wäre
ein unangemessener Eingriff in die Freiheit des Einzelnen.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 14.03.2017 - 18:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1467523
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Politik & Gesellschaft


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