Mitteldeutsche Zeitung: zum Kopftuchverbot
ID: 1467523
(ots) - Aber welche Bedeutung hat es, ob eine Rezeptionistin
oder eine IT-Fachfrau Christin, Muslimin oder Buddhistin ist oder an
gar nichts glaubt? Hygiene- oder andere Sicherheitsvorschriften
lassen sich geltend machen, um bestimmte Kleidungsstücke oder Schmuck
zu verbieten. Die gibt es bereits, sie reichen aus. Alles andere wäre
ein unangemessener Eingriff in die Freiheit des Einzelnen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 14.03.2017 - 18:51 Uhr
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