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Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Behandlungsfehler: Anwälte Ciper & Coll. erfolgreich vor Landgericht Nürnberg

ID: 1465899

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


(IINews) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Nürnberg-Fürth vom 08. März 2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Belastungs- und Dranginkontinenz nach Beckenbodenrekonstruktion, LG Nürnberg-Fürth, Az.: 4 O 8521/15

Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich in der Klinik der Beklagten einer Beckenbodenrekonstruktion. In der Folge kam es zu einem Harnwegsinfekt mit Pseudomonas aeruginosa, sowie Inkontinenzproblemen. Der Beklagten wird u.a. vorgeworfen, die zwingend erforderliche präoperative Funktionsdiagnostik nicht vorgenommen zu haben.

Verfahren:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu dem Vorfall ein urogynäkologisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis wurde die fehlende präoperative Diagnostik festgestellt, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich im fünfstelligem Eurobereich vorschlug.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht wies darauf hin, dass es keine Unterlagen in der Behandlungsdokumentation gebe, die eine entsprechende Aufklärung der Patientin bestätigte. Für die Aufklärung trägt grundsätzlich die Behandlerseite die Beweispflicht, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.




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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 09.03.2017 - 19:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1465899
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:

Berlin


Telefon: 0211556207

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


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