InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

AMVSG kein Gesamtkunstwerk - Reformstau statt Gestaltungswille

ID: 1465592


(ots) - Das Fazit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG)
fällt ernüchternd aus. "Das Arzneimittelgesetz bleibt weit hinter den
Notwendigkeiten zurück, die im Pharmadialog klar benannt wurden", so
der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf. Statt den überaus
komfortablen finanziellen Gestaltungsspielraum der gesetzlichen
Krankenversicherung für echte Reformen zu nutzen, wird weiter an der
falschen Stelle gespart: Das Preismoratorium wird verlängert, zur
verbindlichen Mehrfachvergabe für Rabattarzneimittel fehlte der Mut
und mit dem Arztinformationssystem wird im Sinne der Krankenkassen
das Fundament für ein kostenorientiertes Verordnungssteuerungssystem
geschaffen. "Das Gesetz ist inkonsequent und beliebig aber kein
Gesamtkunstwerk à la van Gröhe, das die Gesundheitsversorgung
nachhaltig gestaltet", so Zentgraf.

Richtige Schritte im Gesetz sind die Maßnahmen zur Sicherstellung
der Versorgung mit Antibiotika, die Möglichkeit einer erweiterten
Preisreferenzierung im Rahmen der Verhandlungen über
Erstattungsbeträge insbesondere zu chronischen Indikationen und eine
Verbesserungen im Festbetragssystem für Kinder-Arzneimittel. Erstmals
wird auch anerkannt, dass Weiterentwicklungen auf Basis bewährter
Wirkstoffe eine wichtige Rolle für die Sicherung der
Arzneimittelversorgung spielen. Der BPI hatte immer wieder darauf
hingewiesen, welches Potential darin für die Versorgung der Menschen
liegt. Dass gerade diese Produkte durch die Verlängerung des
Preismoratoriums bis 2022 trotz Rekordergebnissen der GKV weiter
geschwächt und gleichzeitig im Rahmen des derzeitigen
Nutzenbewertungs- und Festbetragssystems nicht angemessen vergütet
werden, ist symptomatisch für die Arzneimittelgesetzgebung. Ebenso
dringend wäre im AMVSG auch eine Klarstellung der Wirtschaftlichkeit




verhandelter Erstattungsbeiträge gewesen. Zentgraf: "Ein verhandelter
Mischpreis ist wirtschaftlich für alle Patienten und es muss
garantiert sein, dass der Arzt im Einzelfall seine Therapiefreiheit
behält."

Für eine der folgenschwersten Regelungen im Gesetz jedoch hält der
BPI die Ausgestaltung des Arztinformationssystems in Verbindung mit
Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung. Zentgraf: "Von hier
aus ist der Schritt zu einem System in den Händen der GKV, das die
Vertragsärzte steuert, engmaschig kontrolliert und sanktioniert,
nicht mehr weit."

Wenngleich der Gesetzgeber doch zumindest die freie
Preisgestaltung im ersten Jahr und damit den schnellen Zugang der
Patienten zu Innovationen bestätigt hat, so siegt unterm Strich das
Mantra vom Sparen über den Gestaltungswillen - und das trotz der
Tatsache, dass die pharmazeutische Industrie die gesamte ambulante
Arzneimittelversorgung für gerade rund 10 Prozent der Kassenausgaben
sicherstellt. "Die Regierung nimmt in Wahlzeiten einen Reformstau in
Kauf, der uns alle als Teil einer alternden Gesellschaft zu noch mehr
Sorge veranlassen dürfte", so Zentgraf.



Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. (030) 27909-131,
jrichter(at)bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Das gespaltene Selbst
Asklepios Klinik Barmbek als
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2017 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1465592
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 41 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"AMVSG kein Gesamtkunstwerk - Reformstau statt Gestaltungswille
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Arzneipflanze des Jahres 2025: Die Gemeine Schafgarbe ...

Sie blüht von Juni bis in den Herbst hinein: Die Gemeine Schafgarbe - von Wissenschaftlern der Universität Würzburg zur Arzneipflanze des Jahres 2025 gekürt. Ihre wertvollen Inhaltsstoffe helfen bei Appetitlosigkeit, leichten Magen-Darm-Beschwerd ...

Alle Meldungen von BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.269
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 45


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.