InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1464313

Mietrückstände/ Online-Handel


(IINews) - Mietrückstände: Fristlose Kündigung jederzeit möglich

ARAG Experten warnen Mieter: Wer seine Miete schuldig bleibt, muss unter Umständen auch später noch mit einer Kündigung rechnen. Selbst wenn die versäumten Mietzahlungen schon Monate zurück liegen. In einem konkreten Fall blieb eine Küsterin ihrer katholischen Kirchengemeinde zwei Monatsmieten aus Februar und April schuldig. Die Gemeinde kündigte jedoch erst im November, also sieben Monate nach der letzten säumigen Miete. Die zuvor ausgesprochenen Mahnungen hatte die Mieterin ignoriert. Die erstaunte Küsterin wehrte sich dennoch gegen die fristlose Kündigung, da sie der Ansicht war, die Ansprüche der Vermieterin seien nach so langer Zeit verwirkt. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es keine Zeitspanne gibt, die eingehalten werden muss, um eine frsitlose Kündgung wegen Mietrückständen auszusprechen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 296/15).



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/





Online-Händler haften für Falschangaben

ARAG Experten haben gute Neuigkeiten für alle Internet-Schnäppchenjäger und Online-Shopper. Bei Falschangaben zu online angebotenen Waren haftet der Online-Händler. Denn er ist nach Information der ARAG Experten dazu verpflichtet, seine Web-Shop-Seiten stets im Auge zu behalten und die darauf gemachten Angaben und Artikelbeschreibungen, selbst wenn sie nicht die eigenen sind, zu überprüfen. In einem konkreten Fall bot ein Händler über Amazon Marketplace eine Armbanduhr für 19,90 Euro an. Der ursprügliche Preis von 39,90 Euro war durchgestrichen. Amazons zusätzlich hinzugefügter Hinweis, dass der Verbraucher beim Kauf der Uhr 50 Prozent spare, hatte der Händler nicht weiter beachtet - er kam ihn aber am Ende teuer zu stehen. Denn zum Zeitpunkt des Angebots war die Uhr schon ein Auslaufmodell und nicht mehr in den Preilisten der Fachhändler aufgeführt. Und damit war die von Amazon eigenmächtig hinzugefügte Artikelbeschreibung irreführend (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 110/15).







Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Große Koalition will Rabattverträge bei Impfstoffen kippen
Zum letzten Mal! Carmen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.03.2017 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1464313
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 44 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kreuzfahrt: Rechte, Pflichten und typische Risiken ...

Was ist bei der Buchung zu beachten?Bei Kreuzfahrten handelt es sich rechtlich in der Regel um Pauschalreisen. Nach Einschätzung der ARAG Experten profitieren Reisende dadurch von umfassenden Schutzrechten. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick in di ...

Swimming-Pool im Garten: Was Verbraucher wissen sollten ...

Wann ist ein Pool im eigenen Garten erlaubt?Nicht jeder Pool darf einfach so im Garten gebaut werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von Größe, Tiefe und Bundesland ab. Kleinere Becken mit mehr als 50 Kubikmetern Wasserinhalt sind ...

Waldbrand im Urlaub: Was Reisende wissen sollten ...

Viele Urlauber verfolgen derzeit mit Sorge die Nachrichten aus Frankreich und Spanien. Was kann man Reisenden raten?Tobias Klingelhöfer: Zunächst einmal sollten Urlauber die Lage am Urlaubsort regelmäßig beobachten und sich ausschließlich auf of ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 79


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.