InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Krank geschrieben! Was ist erlaubt?

ID: 1458909

ARAG Experten erläutern, was Sie dürfen, wenn Sie krankgeschrieben sind.


(IINews) - Die Grippewelle 2017 hat Deutschland fest im Griff; viele tausend Menschen sind aktuell an der Influenza erkrankt. Doch auch eine einfache Erkältung kann die Betroffenen für ein paar Tage außer Gefecht setzen. Aber müssen Sie, wenn es Sie erwischt hat, in jedem Fall zu Hause bleiben? Generell gilt: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was das im Arbeitsalltag bedeutet, erläutern ARAG Experten.



Mal schnell zum Einkaufen

Der Gang in den Supermarkt oder die Apotheke ist in der Regel erlaubt. Ausgedehnte Shoppingtouren sind tabu. Wer sich dabei erwischen lässt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.



Kino gegen Langeweile

So lange die Genesung nicht gefährdet wird, ist - je nach Krankheit - ein Kino- oder Restaurantbesuch durchaus in Ordnung. Wer jedoch beispielsweise wegen einer Magenverstimmung nicht zur Arbeit geht, dann aber im Fastfood-Restaurant angetroffen wird, muss mit einer Abmahnung rechnen.



Krankschreibung und Sport

Hat der Arzt Bettruhe verordnet, sollten sich auch Fitnessfanatiker daran halten. Bei weniger schweren Erkrankungen können Spaziergänge an der frischen Luft heilungsfördernd sein. Dagegen ist ebenso wenig einzuwenden wie gegen leichte Gymnastik. Sicherheitshalber sollte aber das Okay des Arztes eingeholt werden.



Krankschreibung und Arbeiten

Solidarität mit den überlasteten Kollegen ist sicher löblich. Man befindet sich allerdings sehr schnell in einer rechtlichen Grauzone, wenn man trotz Krankschreibung im Job einspringt. Denn ein Arbeitnehmer hat sich so zu verhalten, dass er so schnell wie möglich wieder gesund wird.



Urlaub machen

Reisen, die den Heilungsprozess fördern, sind grundsätzlich erlaubt. Wer also beispielsweise wegen eines Bronchialkatarrhs krankgeschrieben ist, darf ruhig einige Tage an der Nordsee durchatmen. Man sollte jedoch sicherheitshalber den Arzt fragen und sich die Reise von ihm genehmigen lassen. Wilde Partynächte am Ballermann sind selbstverständlich der Genesung alles andere als zuträglich und verbieten sich damit von selbst.







Krank werden im Urlaub

Grippe im Urlaub ist besonders ärgerlich. Aber zum Glück zählen die Krankheitstage nicht als Urlaub. Der Urlaubsanspruch verlängert sich vielmehr um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und diese Tage können zu einem späteres Zeitpunkt als Urlaub genommen werden. Wichtig: Der Arbeitgeber jedoch schnellstmöglich - beispielsweise per Fax, E-Mail oder Telegramm informiert werden. Ferner muss der Arbeitnehmer Adresse und Telefonnummer hinterlassen, unter der er erreichbar ist. Außerdem muss die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3732/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Rund um die Uhr im Einsatz  wie das Hören den Alltag bestimmt und bereichert
Saarbrücker Zeitung: Maas weist Kritik an Schulz zurück
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.02.2017 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1458909
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 55 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Krank geschrieben! Was ist erlaubt?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Tag der Arbeit: Was an Feiertagen arbeitsrechtlich gilt ...

Der 1. Mai ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag - und für viele Menschen ein arbeitsfreier Tag. Historisch geht er auf die Arbeiterbewegung zurück, die sich über viele Jahrzehnte hinweg für bessere Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne u ...

Tag der Arbeit: Was an Feiertagen arbeitsrechtlich gilt ...

Gelten Feiertage bundesweit?Viele Menschen gehen davon aus, dass gesetzliche Feiertage bundesweit einheitlich festgelegt sind. Tatsächlich gibt es laut ARAG Experten jedoch nur einen einzigen Feiertag, der bundesrechtlich geregelt ist: den Tag der D ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Motoryachten müssen sich hinten anstellen +++Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschied, dass Motoryachten und Sportboote an Schleusen keinen Anspruch auf bevorzugte Durchfahrt wie Fahrgast ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 2
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 312


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.