InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar

ID: 1458796


(LifePR) - Wird ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung als Werbekosten geltend gemacht, schaut das Finanzamt in der Regel sehr genau hin. Akzeptiert werden die Aufwendungen meist nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Doch es gibt immer wieder Ausnahmen. Nach Auskunft von ARAG Experten ist es beispielsweise dennoch möglich, wenn das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Büro unzureichend ausgestattet ist. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Hochschuldozent sich gegen das Finanzamt durchsetzen konnte. Im Institut seines Fachbereiches Chemie stand ihm lediglich ein Laborraum zur Verfügung. Darin befanden sich weder Drucker noch Scanner oder die für seinen Lehrauftrag erforderliche Fachliteratur. Also arbeitete er viel von zu Hause aus. Am Ende durfte er 1.250 Euro als Werbungskosten absetzen. Die ARAG Experten weisen abschließend darauf hin, dass ein Abzug in unbegrenzter Höhe hier nicht eingeräumt wurde, weil das häusliche Arbeitszimmer nicht den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Dozenten darstellte (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2571/14).
Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Das Personal im Blick - Regionalgruppe Rhein/Neckar der Bundesvereinigung Logistik (BVL) traf sich zum 3. Personalforum in der Hochschule Worms
Zukunft|Wirtschaft - Renommierter Preis der WirtschaftskammerÖsterreich geht an MCI-Absolventin - BILD
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 21.02.2017 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1458796
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird ...

Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden?Wer ein Instrument erlernt, muss auchüben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat de ...

Arbeiten bei Hitze: Welche Rechte Beschäftigte haben ...

Sommerliche Temperaturen wünschen sich im Urlaub viele. Doch im Job können sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige Räume fordern Beschäftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welc ...

Mietwagen im Ausland: So vermeiden ReisendeÄrger ...

Der günstigste Preis ist nicht immer das beste AngebotWer einen Mietwagen bucht, schaut meist zuerst auf den Preis. Doch ein besonders günstiges Angebot ist nicht automatisch ein gutes Angebot. Häufig fehlen in vermeintlichen Schnäppchen wichtige ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 98


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.