Arzthaftungsrecht, Medizinrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Bonn!
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(IINews) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Bonn - vom 17. Februar 2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Lungenembolie und massiver Hirninfarkt nach Herzkatheteruntersuchung, LG Bonn, Az.: 9 O 287/15
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene 34jährige Patient stellte sich wegen Herzproblemen in der Klinik der Beklagten vor. Während einer Herzkatheteruntersuchung kam es zu einer Lungenembolie. Im weiteren Verlauf trat ein massiver Hirninfarkt ein, kurze Zeit später verstarb der Patient. Den behandelnden Ärzten wird ein fehlerhaftes Diagnose- und Therapiemanagment vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Bonn hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kommt im Ergebnis zu einigen ärztlichen Versäumnissen, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich angeraten hat.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aufgrund der nur geringen Leidenszeit sind die möglichen Ansprüche für die Hinterbliebenen sehr gering, Der zeitnahe Eintritt der Todes führt in Deutschland zu keinem nennenswerten Schmerzensgeldanspruch, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.
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Datum: 18.02.2017 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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