Frankfurter Rundschau: Erdogans Weinerlichkeit
(ots) - Das Landgericht hat Teile des Gedichts verboten,
weil die ehrverletzend seien. Man muss den derben Humor Böhmermanns
nicht teilen, man kann es auch geschmacklos bis uninspiriert finden,
wie er die Knoblauch-Bauernvolk-Vorurteilsliste gegen Erdogan ins
Feld führt. Aber das Gedicht war erkennbar eine Satire, die erlaubt
bleiben muss. Gerade jemand, der sonst nicht zimperlich ist und
selbst gerne austeilt, muss das ertragen können. Das Gericht hat das
Gedicht zerlegt, in zitierbare und verbotene Passagen. Böhmermann
darf das Gedicht nur noch als eine Art Lückentext vortragen. Das ist
wieder eine Satire für sich. Genauso wie die Weinerlichkeit Erdogans.
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Datum: 10.02.2017 - 16:53 Uhr
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