Kölner Stadt-Anzeiger: NRW-Polizei: Tauglichkeits-Erlass stößt auf Widerstand
(ots) - Köln. Ein geplanter Erlass des NRW-Innenministeriums
zur Diensttauglichkeit der Polizisten in NRW stößt auf Widerstand bei
Personalvertretern. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagausgabe)
berichtet, sollen künftig nur noch Polizisten diensttauglich sein,
die "zu jeder Zeit und an jedem Ort eingesetzt" werden können. Nach
Angaben der Hauptschwerbehindertenvertretung im NRW-Innenministerium
hätte das gravierende Folgen: "Wer zum Beispiel keinen Nachtdienst
mehr machen kann, soll nicht mehr diensttauglich sein. Bei der
angespannten Sicherheitslage benötigen wir jeden Kollegen. Es ist
nicht nachvollziehbar, warum die Polizei sich in dieser Lage selber
schwächen sollte."
Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" sieht der Erlass
zudem vor, dass sich alle Polizisten, die innerhalb eines halben
Jahres länger als drei Monate krank waren, beim Polizeiarzt
vorstellen sollen. Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bund Deutscher
Kriminalbeamter in NRW, sagte der Zeitung: "Der Erlass sendet ein
völlig falsches Signal. Es entsteht der Eindruck, als ob es bei der
NRW-Polizei Tausende von Drückebergern gebe. Die Polizei braucht die
volle Rückendeckung durch die Politik, nicht volle Wartezimmer beim
Polizeiarzt
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149
Original-Content von: K?lner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.02.2017 - 18:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1452932
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 36 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kölner Stadt-Anzeiger: NRW-Polizei: Tauglichkeits-Erlass stößt auf Widerstand
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kölner Stadt-Anzeiger (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).