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OLG Düsseldorf bestätigt Bestellung des Sonderprüfers bei IKB

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OLG Düsseldorf bestätigt Bestellung des Sonderprüfers bei IKB


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Düsseldorf, 10. Dezember 2009] Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die gegen die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf gerichtete sofortige Beschwerde der IKB Deutsche Industriebank AG zurückgewiesen.
Das Landgericht hatte auf Antrag von Aktionären beschlossen, einen Sonderprüfer zu bestellen, der bei der IKB überprüfen soll, ob Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Ursachen der IKB-Krise begangen haben. Das Gericht hatte den Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung Herrn Dr. Harald Ring, Mitglied des Vorstandes der Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, erteilt. Die Bank prüft, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf einzulegen.

Die IKB Deutsche Industriebank ist eine Spezialbank für Unternehmensfinanzierung in Deutschland und Europa. Zielgruppen sind der innovative und wachstumsstarke Mittelstand sowie internationale Unternehmen und Projektpartner. Größter Aktionär der IKB ist Lone Star (LSF6 Europe Financial Holdings L.P.).


Kontakt:
Dr. Jörg Chittka,
Telefon: +49 211 8221-4349;
Patrick von der Ehe
Telefon: +49 211 8221-2776,
Fax: +49 211 8221-4776,
E-Mail: presse(at)ikb.de



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Datum: 11.12.2009 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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