Westfalen-Blatt: zur EU
(ots) - Das Thema ist so brisant, dass es nicht zuletzt
in den Brexit hineinspielte. Denn nicht nur Briten ärgern sich über
die Sozialleistungen, die sie Zuwanderern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten zahlen sollen, ohne dass zuvor die entsprechenden
Beiträge erbracht wurden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen lässt
die Kommission den Regierungen die Freiheit, den Bezug von
Unterstützung an Voraussetzungen zu knüpfen. Demnach hält sich ein
Zuwanderer nur dann legal in einem Gastland auf, wenn er sein Leben
selbst finanzieren kann. Und er darf erst dann Geld oder
Sachleistungen beziehen, wenn er zuvor gearbeitet hat. Ob es um
Kindergeld, Pflegeleistungen oder Krankenschutz geht - zuständig ist
das Land, in dem Beiträge gezahlt wurden. Das ist nicht alles völlig
neu, weil die Richtlinie über die Freizügigkeit einige Vorschriften
bereits im Ansatz festschrieb. Doch mit diesen Klarstellungen sorgt
Brüssel für nachvollziehbare Grundlinien, um die abzuwehren, die
Sozialleistungen erschleichen wollen. Aber auch zugunsten derer, die
als Arbeitnehmer mobil sein wollen.
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Datum: 14.12.2016 - 21:00 Uhr
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