Frankfurter Rundschau: Viel zu spät
(ots) - Vielmehr hat die deutsche Justiz mit diesem
Grundsatzurteil nach mehr als einem halben Jahrhundert rechtskräftig
anerkannt, dass auch Wachleute und andere Mordhelfer des NS-Regimes
Teile des "Tötungsapparats" waren und damit einen "unmittelbaren
Bezug zu dem organisierten Tötungsgeschehen" in den
Vernichtungslagern hatten. Die Verspätung ist ein Skandal. Die
wenigen Helfer, die davon noch betroffen sind, dürften kaum ihre
Verurteilung erleben. Dass einer von ihnen die Strafe im Gefängnis
verbüßt, ist angesichts des Alters der Angeklagten unwahrscheinlich.
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Datum: 28.11.2016 - 17:31 Uhr
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