Patientenverfügung muss eindeutig sein / Tipps für den Alltag/Urteil (FOTO)

(ots) -
Menschen wollen selbstbestimmt leben. Und die meisten wollen auch
bestimmen, wie sie behandelt werden, wenn sie durch einen Unfall oder
eine Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer
Patientenverfügung planen sie den Ernstfall. Welche Anforderungen der
Bundesgerichtshof an eine rechtlich bindende Patientenverfügung
stellt, machte er jüngst klar (AZ XII ZB 61/16) klar, wie die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt.
Nach Ansicht des XII. Zivilsenats ist sie nur dann bindend, "wenn
ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung
oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar
bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können". Als "von
vorneherein nicht ausreichend" bezeichneten die Richter "allgemeine
Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu
ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu
erwarten ist". Gleichzeitig verdeutlichten sie, dass "die
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung aber auch
nicht überspannt" werden dürften. "Vorausgesetzt werden kann nur,
dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten
Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht."
Konkretisieren lässt sich die eigene Vorstellung beispielsweise
durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, spezieller
Krankheiten oder Behandlungssituationen.
Eine Patientenverfügung hat im Ernstfall also nur Bestand, wenn
sich darin verlässlich der Wille des Betroffenen ablesen lässt.
Einige Rechtsschutzversicherungen, wie beispielsweise die HUK-COBURG,
bieten Kunden die Möglichkeit, sich kompetenten Rat einzuholen. Um
die Mitversicherung des Themas abzuklären, wenden sich Kunden im
Vorfeld am besten an ihren Versicherer.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 17.11.2016 - 10:00 Uhr
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