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NRZ: Ein Terrorist ist kein Taschendieb - ein Kommentar von JAN JESSEN

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(ots) - Ein dringend Terrorverdächtiger, mutmaßlich mit
Verbindungen zum sogenannten "Islamischen Staat", kann sich in seiner
Gefängniszelle erhängen. Was da in Leipzig geschehen ist, macht
fassungslos, und für Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen,
bietet dieser Vorfall Anlass zu wüsten Spekulationen. Das Internet
ist bereits voll davon. Dschaber al-Bakr hätte vielleicht wertvolle
Informationen über Hintermänner liefern können, wenn er denn
tatsächlich ein beinharter Dschihadist und in ein Netzwerk
eingebunden war. Dagegen spricht sein Suizid, der im Islam absolut
verboten ist. Selbstmordattentäter erhalten zwar durch radikale
Prediger über gewagte theologische Konstruktionen ihren Segen, sie
sterben quasi im Kampf. Wer sich in einer Gefängniszelle aufknüpft
landet aber nach islamischen Glauben in der Hölle. Ein durch und
durch überzeugter Islamist scheidet nicht so aus dem Leben.
Jedenfalls hat die sächsische Justiz in einer atemberaubenden Art und
Weise versagt, so wie zuvor auch schon die sächsische Polizei bei der
Observation, dem Zugriff und der Fahndung. Ein Terrorverdächtiger,
der wie ein gewöhnlicher Taschendieb behandelt wird, für den es
zunächst keinen Dolmetscher gibt, den eine Psychologin befragt, die
keine Erfahrung mit Terroristen hat - das ist abenteuerlich und
amateurhaft. Auch wenn sich die Verantwortlichen jetzt herauswinden
wollen, besteht weiterhin dringender Klärungsbedarf, wieso so
fahrlässig vorgegangen wurde.

Natürlich, Pannen sind menschlich. In Zeiten, in denen rechte
Hetzer Aufwind haben und die Öffentlichkeit verunsichert ist, müssen
sie aber zumindest mit allen Mitteln aufgeklärt werden. Die für
Sachsen so typische Beschwichtigungsstrategie - alles halb so wild,
wir haben alles im Griff - muss jetzt beendet werden. Zudem sind
personelle Konsequenzen notwendig: Justizminister Sebastian Gemkow




sollte seinen Hut nehmen, schon als Signal dafür, wie ernst dieser
Vorfall genommen wird. Zur Erinnerung: Nach dem missglückten
Anti-RAF-Einsatz in Bad Kleinen im Jahr 1993, bei dem ein Terrorist
und ein GSG-9-Beamter starben, trat der damalige Bundesinnenminister
Seiters zurück. So sieht Verantwortungsbewusstsein aus. Auch nach dem
Tod al-Bakrs müssen die vielen offenen Fragen geklärt werden, schon
um den Verschwörungstheoretikern Wind aus den Segeln zu nehmen. Woher
hatte er das Geld, das er bei sich trug? Was hat er in der Türkei
gemacht? Woher hatte er das Sprengstoff-Know-how? Und ja, auch:
Waren seine syrischen Landsleute, die ihn der Polizei übergeben haben
Helden - oder Mitwisser, wie er es vor seinem Tod behauptet hat?



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Datum: 13.10.2016 - 18:20 Uhr
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