Rheinische Post: Sozialschranke - gut so
(ots) - Kommentar von Birgit Marschall
Dass die Regierung für EU-Ausländer den Zugang zu Sozialleistungen
einschränkt, ist nach dem spektakulären Urteil des
Bundessozialgerichts von Ende 2015 nur folgerichtig. Denn das Gericht
hatte entschieden, dass EU-Bürger nur sechs Monate in Deutschland
verbringen müssen, um Sozialhilfe beanspruchen zu können. Sie müssen
gar nicht hier gearbeitet haben. Darauf musste die Bundesregierung
dringend reagieren. Andernfalls hätte das Urteil Magnetwirkung
entfaltet. Schon in den vergangenen Monaten haben immer mehr
EU-Bürger mit Verweis auf dieses Urteil Sozialleistungen bei den
Kommunen eingefordert oder eingeklagt. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit
in der EU ist die eine Seite der Medaille, die Beschränkung des zu
einfachen Zugangs zu Sozialleistungen die andere. In Deutschland sind
Sozialhilfe und Hartz-IV-Leistung höher als in den meisten anderen
EU-Staaten. Es muss sich gegen die wehren dürfen, die allein wegen
dieser höheren Leistungen nach Deutschland ziehen wollen. Wie gerade
Gewerkschaften auf die Idee kommen, das zu kritisieren, ist
schleierhaft.
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Datum: 12.10.2016 - 19:53 Uhr
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