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Debeka Krankenversicherung führt App zur Leistungsabrechnung ein

ID: 1411482


(ots) - Digitalisierung schreitet bei Koblenzer
Unternehmen voran

Bei der Debeka Krankenversicherung können die 4,7 Millionen
Versicherten künftig über eine neue App ihre Rechnungen schnell und
einfach einreichen. Mithilfe der "Leistungs-App" auf einem Smartphone
oder Tablet haben Versicherte jetzt die Möglichkeit, angefallene
Arztrechnungen und andere Belege direkt online an die Debeka zu
schicken. Das funktioniert, indem mit der App die Rechnungen und
Belege abfotografiert dann direkt an das Abrechnungssystem der Debeka
übermittelt werden. In einer Zusammenfassung kann der Versicherte die
eingereichten Leistungsaufträge auch später noch abrufen. Jährlich
werden bei der Debeka rund sieben Millionen Leistungsaufträge
eingereicht. Dahinter verbergen sich 43 Millionen einzelne
Rechnungen.

"Die Testphase der App ist sehr gut verlaufen. Wir haben von allen
Beteiligten ein sehr positives Feedback bekommen. Mit der neuen App
wollen wir die Leistungsaufträge künftig noch schneller bearbeiten.
Heute erfolgt die Leistungsabrechnung im Schnitt innerhalb von fünf
Werktagen, was wir durch die App noch weiter beschleunigen wollen.
Sie ist sowohl für Versicherte als auch für die Debeka von Vorteil,
da lange Postwege und Portokosten vermieden werden", sagt Uwe Laue,
Vorstandsvorsitzender der Debeka.

Die Leistungs-App der Debeka ist ab jetzt sowohl im App-Store als
auch im Google Playstore verfügbar. Das Unternehmen hat auf seiner
Homepage unter www.debeka.de/leistungs-app ein Video über die
Funktionsweise der App zu Verfügung gestellt.



Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter Unternehmenskommunikation /
Pressesprecher
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 00

Christian Arns
Leiter Abteilung Konzernkommunikation /
st. Pressesprecher
Telefon: (02 61) 4 98 - 11 22





Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
56058 Koblenz

Telefon: (02 61) 4 98 - 11 88
Telefax: (02 61) 4 98 - 11 11

E-Mail: presse(at)debeka.de
Internet: www.debeka.de

Pflichtangaben der Debeka-Unternehmen gemäß § 35a GmbHG / § 80 AktG:
www.debeka.de/pflichtangaben

Original-Content von: Debeka Versicherungsgruppe, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.10.2016 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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