Rheinische Post: Kommentar: Wilder Streik schadet bei der Konfliktlösung
(ots) - Wenn in einem Unternehmen ein so radikaler
Umbau ansteht, wie es bei Tuifly der Fall ist, ist die Verunsicherung
der Belegschaft nachvollziehbar. Klassischerweise wäre es Aufgabe der
Gewerkschaften gewesen, diese Ängste aufzugreifen und das Gespräch
mit dem Management über weitere Schritte zu suchen. Doch in der
Luftfahrt sind die Arbeitnehmervertreter zerstritten wie lange nicht
mehr. Zu viele sind allein auf den Vorteil ihrer Berufsgruppe
bedacht, anstatt das Gesamtwohl im Blick zu behalten. Weil sie diesen
Gewerkschaften eine Lösung nicht zutrauten, dürften die
Tuifly-Mitarbeiter die Hilfe zur Selbsthilfe gewählt haben. Kaum
jemand zweifelt daran, dass es sich bei der plötzlichen
Krankheitswelle in Wahrheit um einen "wilden Streik" handelt. Doch
der ist verboten: "Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe",
befand das Bundesarbeitsgericht. Die Richter wollten das Streikrecht
deshalb nur Personen oder Gruppen anvertrauen, die in vertretbarem
Umfang davon Gebrauch machen würden - also den Gewerkschaften. Und
auch wenn sich der Rechtsbruch der Mitarbeiter nur schwer nachweisen
lässt, ist er die denkbar schlechteste Grundlage für eine Lösung bei
Tuifly.
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Datum: 07.10.2016 - 20:44 Uhr
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