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Den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verstehen / Private Pflegedienste und Heime in Hessen bereiten sich auf viele Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor

ID: 1408377


(ots) - Zum Jahreswechsel ändert sich vieles in der
Pflegeversicherung. So wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit
seinen fünf Pflegegraden eingeführt. Die Betroffenen und ihre
Angehörigen müssen sich in dem neuen System zurechtfinden.
Pflegedienste und Heime sind dann wichtige Ansprechpartner. "Wenn
sich in der Pflege etwas entwickelt, sind die privaten Pflegedienste
und Heime immer engagiert, um diese Neuerungen schnell zu den
Pflegebedürftigen und in die Familien zu bringen", sagt der hessische
Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) Jochen Rindfleisch-Jantzon.

Allein in Hessen machten sich in den vergangenen Wochen Vertreter
von rund 300 Pflegediensten und Heimen in zahlreichen speziellen
Workshops des bpa mit dem neuen Verfahren zur Feststellung des
Pflegebedarfs, mit dem die Pflegekassen künftig die Einstufungen in
die neuen Pflegegrade vornehmen werden. "Dabei liegt der Schwerpunkt
weniger auf dem benötigten Zeitaufwand sondern auf dem Grad der
verbliebenen Selbständigkeit", erklärt der bpa-Landesvorsitzende
Rindfleisch-Jantzon. Dadurch könne mit dem neuen Einstufungsverfahren
der individuelle Unterstützungsbedarf eines Pflegebedürftigen besser
berücksichtigt werden. "Gerade für die Pflegebedürftigen und deren
Familien wird es nach der Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs wichtig sein, die Einstufung und die
Leistungen der einzelnen Pflegegrade zu verstehen. Für die Wahl der
ambulanten und Tagespflegeleistungen sind Information über den Inhalt
und den Umfang der neuen Leistungen bedeutsam. Hier sind private
Pflegedienste und Pflegeheime hilfreiche Ansprechpartner und
Unterstützer", so der bpa-Landesvorsitzende, der allein in Hessen
über 1.000 Unternehmen der Pflegebranche vertritt.

Für pflegende Angehörige bieten ambulante Pflegedienste




individuelle Schulungen zuhause sowie praktische Pflegekurse an,
deren Kosten von den Kassen übernommen werden. "Die privaten
Pflegedienste und -einrichtungen tun alles, um die Pflegebedürftigen
rechtzeitig und umfassend zu informieren. Deshalb ist es umso
bedauerlicher, dass viele Krankenkassen ihre Mitglieder erst kurz vor
Weihnachten über die tatsächliche Pflegegrad-Einstufung informieren
würden", so Rindfleisch-Jantzon abschließend.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.000 in Hessen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Manfred Mauer, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0611/341 07 90, www.bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.10.2016 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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