Richtig sprühen - Asthmatherapie: Auch langjährige Patienten machen beim Inhalieren Fehler
(ots) - Selbst langjährige Asthmapatienten machen bei
der Anwendung inhalierbarer Medikamente noch häufig Fehler. Das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" rät daher Patienten, dem
Apotheker vor Ort zu demonstrieren, wie sie das Medikament gewöhnlich
anwenden. Er kann Fehler erkennen und erklären, wie es richtig geht.
Zu schaffen macht Patienten unter anderem die Vielzahl der
unterschiedlichen Inhalationssysteme. So unterscheidet sich die
Gruppe der Pulverinhalatoren technisch von den Dosieraerosolen. Bei
Ersteren atmet der Patient eine exakte Dosis eines feinen Pulvers
ein, Letztere geben stattdessen - wie bei einem Spray - den Wirkstoff
mithilfe eines Treibmittels ab. "Viele Asthmatiker schütteln ihr
Aerosol vor der Benutzung nicht kräftig", sagt die Apothekerin Antje
Bertram aus Lauter-Bernsbach. Das sei aber wichtig, damit sich die
Wirkstofflösung mit dem Treibmittel gut vermische. Ein
Pulverinhalator dürfe dagegen nicht geschüttelt werden.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2016 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Sylvie Rüdinger
Tel. 089 / 744 33 194
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: ruedinger(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.09.2016 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1398198
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 53 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Richtig sprühen - Asthmatherapie: Auch langjährige Patienten machen beim Inhalieren Fehler
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).