InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1395316

Schulessen/Mietpreisspiegel/Zahnarzt


(IINews) - Schulessen: Keine Rücksicht auf Veganer
Die einen Essen kein Fleisch, andere keinen Fisch. Den einen tun die Tiere leid, den anderen schmeckt es ganz einfach nicht. Und dann gibt es ja auch noch Menschen, die aus religiösen Gründen den Verzehr bestimmter Produkte ablehnen. Auf viele religiös oder gesundheitlich begründete Essgewohnheiten nehmen Schulkantinen bereits Rücksicht. Aber auf alle Essenswünsche können Großküchen beim besten Willlen nicht eingehen. Und sie sind nach Auskunft von ARAG Exerten auch rechtlich nicht dazu verpflichtet! In einem konreten Fall verlangte ein Berliner Vater von der von Eltern mitfinanzierten Schulkantine veganes Essen für seine Tochter, die aus ethischen Gründen keine tierischen Produkte mehr zu sich nehmen wollte. Da aber keine gesundheitliche Einschränkung vorlag, musste die Tochter wohl oder über damit leben, sich weiterhin ihr eigenes veganes Essen mitzubringen oder liefern zu lassen (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 3 K 503/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/


Versicherung muss Automietpreis nach Schwacke zahlen
Nach einem Unfall brauchte der Mann schnell einen Ersatzwagen. Er ging kurzerhand zum ortsansässigen Autohaus, welches ihm am Ende knapp 1.400 Euro für den Mietwagen in Rechnung stellte. So weit, so gut. Doch als der Mann den Betrag bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einreichte, blieb er auf über 500 Euro sitzen. Das Argument seiner Versicherung: Bei großen, internationalen Anbietern wie z.B. Avis oder Sixt hätte es online deutlich günstigere Angebote für einen Mietwagen gegeben. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man von den Betroffenen nicht erwarten kann, per Computer einen Mietwagen zu suchen, für den sie zudem noch in finanzielle Vorleistung treten und den Vertrag mit Kreditkarte absichern müssen. Die angerufenen Richter schätzten die Mietpreiskosten anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels und kamen zur gleichen Summe wie das Autohaus. Der Versicherer musste daraufhin auch die ausstehenden Kosten von gut 500 Euro zahlen (Amtsgericht Kaiserslautern, Az.: 11 C 753/15).





Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/


Schmerzensgeld für mangelnde Aufklärung beim Zahnarzt
Spritzen beim Zahnarzt gehören vermutlich zu den am meisten gefürchteten Pieksern in der Humanmedizin. Und angesichts der fiesen Injektionsnadel ist den meisten Patienten vermutlich relativ egal, wo genau sein Doc den Einstich plant - unangenehm wird es allemal. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Zahnärzte sogar verpflichtet sind, ihre Patienten über die verschiedenen Betäubungsmöglichkeiten aufzuklären. Versäumen sie dies, kann es sie teuer zu stehen kommen, selbst wenn die Behandlung ansonsten fehlerfrei war. In einem konkreten Fall hatte ein Zahnarzt eine so genannte Leitungsanästhesie gewählt, also den Stich in die Innenseite der Zähne. Über die mögliche Alternative, die intraligamentäre Anästhesie, bei der die Spritze in die Falte zwischen Zahn und Zahnfleisch gesetzt wird, hatte er den Patienten nicht informiert. Als die Zunge des Patienten auch Wochen nach der ansonsten erfolgreichen Behandlung taub blieb, verklagte der Betroffene seinen Arzt aufgrund eines Behandlungsfehlers. Und obwohl Gutachter eine fachkundige Anästhesie attestierten, erklärten die Richter die gesamte Behandlung aufgrund der fehlenden Aufklärung über die Wahlmöglichkeit der Anästhesie für rechtswidrig. Doch da die Taubheit seiner Zunge mittlerweile nachgelassen hatte, bekam der Patient nicht die von ihm geforderten 7.500 Euro Schmerzensgeld, sondern lediglich 4.000 Euro zugesprochen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 26 U 199/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  AfD Bundesvorstand: Serie von Anschlägen gegen AfD-Mitglieder ist eine Schande für Deutschland
Rheinische Post: EVP-Fraktionschef Weber erhöht Druck auf Gespräche zwischen Schulz und Erdogan
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.09.2016 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1395316
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Tag der Arbeit: Was an Feiertagen arbeitsrechtlich gilt ...

Der 1. Mai ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag - und für viele Menschen ein arbeitsfreier Tag. Historisch geht er auf die Arbeiterbewegung zurück, die sich über viele Jahrzehnte hinweg für bessere Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne u ...

Tag der Arbeit: Was an Feiertagen arbeitsrechtlich gilt ...

Gelten Feiertage bundesweit?Viele Menschen gehen davon aus, dass gesetzliche Feiertage bundesweit einheitlich festgelegt sind. Tatsächlich gibt es laut ARAG Experten jedoch nur einen einzigen Feiertag, der bundesrechtlich geregelt ist: den Tag der D ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Motoryachten müssen sich hinten anstellen +++Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschied, dass Motoryachten und Sportboote an Schleusen keinen Anspruch auf bevorzugte Durchfahrt wie Fahrgast ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 116


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.