InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Rheinische Post: NRW bekräftigt Kopftuchverbot für den Gerichtssaal

ID: 1387520


(ots) - Im Streit um Richterinnen mit Kopftuch hat NRW
religiöse Bekenntnisse im Prozess ausgeschlossen. "Das Kopftuch wird
weiterhin hinter der Richter- und Staatsanwältebank in
Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben", sagte Landesjustizminister
Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Dienstagausgabe). Es vertrage sich nicht mit der strikten
Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet
würde, betonte der SPD-Politiker. Dagegen stellte sich die
Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne),
hinter eine Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das ein
Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin für unzulässig erklärt
hatte. Daraufhin entbrannte ein Streit um Richterinnen mit
Kopftüchern. "Kopftuchtragen ist kein Ausschlusskriterium und darf es
nach dem Antidiskriminierungsgesetz auch nicht sein", sagte Künast
der Redaktion. "Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung sowie der
gegenseitige Respekt für verschiedene Lebensentwürfe sind wesentlich
für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft", betonte die
Grünen-Rechtsexpertin. Das gebiete die religiöse Neutralität des
Staates. "Ein Kopftuchverbot wäre ein gravierender Eingriff in die
Religionsfreiheit", erklärte Künast.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Oppermann attackiert de Maizière und Schäuble im Streit um Innere Sicherheit
Rheinische Post: SPD will höhere Einkommen steuerlich stärker belasten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.08.2016 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1387520
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 26 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: NRW bekräftigt Kopftuchverbot für den Gerichtssaal
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.277
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 83


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.