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AOKs haben die Versorgung mit onkologischen Zubereitungen im ambulanten Bereich ausgeschrieben

ID: 1376119


(ots) - Die AOKs Hessen, Nordost und Rheinland/Hamburg
haben die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen
Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur
unmittelbaren Anwendung bei Patienten erstmals europaweit gem. § 129
Abs. 5 SGB V ausgeschrieben. Mit der Zytostatika-Ausschreibung nutzen
die AOKs die vom Gesetzgeber vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten um
eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung zu
ermöglichen. Die Verträge werden im August 2016 starten und haben
eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf Verlängerung.

Nach offizieller Zuschlagserteilung werden ab dem 1. August 2016
die Gewinner der jeweiligen Gebietslose die Versorgung mit
Zytostatika-Rezepturen exklusiv für die Vertragslaufzeit
sicherstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer
regionalen Versorgung wurden die Gebietslose so aufgeteilt, dass die
Wege auch im Falle einer medizinisch notwendigen ad-hoc-Belieferung
kurz genug sind. Das Versorgungsgebiet der AOKs in Hessen, Nordrhein,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurde für die
Ausschreibung in 79 Gebietslose aufgeteilt. Durch die exklusiven
Verträge stärken die AOKs regionale Versorgungsstrukturen und
schaffen Planungssicherheit für die Apotheken vor Ort. Für Patienten
ändert sich durch neue Vertragsapotheken nichts am gewohnten Ablauf.
Sie werden auch in Zukunft qualitativ hochwertig versorgt.

Für niedergelassene Onkologen ergeben sich je nach Apotheke, die
den Zuschlag erhalten hat, lediglich neue Bezugswege. Die Qualität
der Zytostatika-Apotheken ist unverändert hochwertig. Die
reibungslose und schnelle Belieferung der Praxen ist garantiert.
Zugleich sichert die transparente Auftragsvergabe den
wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der Versicherten.

Die Versorgungsabläufe werden zwischen den Vertragspartnern und




der onkologischen Arztpraxis abgestimmt, um den bestmöglichen Prozess
zu etablieren. Beteiligte Apotheken müssen den Vorgaben der
Apothekenbetriebsordnung bei Räumlichkeiten,
Qualitätsmanagementsystemen, pharmazeutischem Personal etc.
entsprechen. Zudem dürfen nur Präparate verwendet werden, die auch in
Deutschland zugelassen sind.



Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens
Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse(at)bv.aok.de


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Datum: 04.07.2016 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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