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Patienten bei Cannabis-Anwendung nicht im Stich lassen (FOTO)

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(ots) -
Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis brauchen, dürfen
bei der Anwendung des Arzneimittels nicht im Stich gelassen werden.
Das ist eine zentrale Botschaft des Symposiums "Cannabis als
Arzneimittel - Fakten und Herausforderungen", das die
Bundesapothekerkammer heute in Berlin veranstaltet hat. "Wenn
Cannabis von Ärzten verordnet und von Apothekern als
Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch
eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen
Hilfsmittel", sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der
Bundesapothekerkammer.

"Das Rauchen von Cannabis als ''Joint'' ist problematisch, denn die
Dosis, die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht
sich jeder Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal
wieder. Das ist mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten
Arzneimitteltherapie unvereinbar", sagte Kiefer. Er ist auch
Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittelcodex / Neues
Rezepturformularium (DAC/NRF). "Wir arbeiten an Rezepturvorschriften,
die eine pharmazeutisch korrekte Anwendung und Dosierung von
Cannabisblüten und -extrakten ermöglichen."

"Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet,
bei denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen.
Dies belegen systematische Übersichtsarbeiten, die auf die mangelnde
Studienlage und Evidenz in der Anwendung von Cannabis zur Behandlung
von Schmerzen, bei Krämpfen, in der Palliativmedizin oder begleitend
in der Krebstherapie hinweisen", sagte Prof. Dr. med. Michael
Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft.

Beim heutigen Symposium der Bundesapothekerkammer diskutierten
Ärzte und Apotheker über verschiedene Aspekte zur medizinischen
Cannabis-Anwendung, z.B. die aktuelle Rechtslage, Qualitätskriterien




der Rezepturarzneimittel sowie Forschungsbedarf hinsichtlich der
Wirksamkeit der Pflanze und ihrer Extrakte.

Weitere Informationen unter www.abda.de/cannabis



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg(at)abda.de


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Datum: 21.06.2016 - 13:50 Uhr
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