Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Winter 2016/17 beantragen

(PresseBox) - Auszubildende, die ihre Lehre nach regulärem Ausbildungsplan zwischen dem 01.04. und 30.09.2017 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eine Gesellenprüfung ablegen Darauf weist die Prüfungsabteilung der Kammer hin. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevan-ten Fächern von mindestens 2,4,
- Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprü-fung von mindestens 2,4,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungs-kurse,
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit drei-jähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalb-jähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Regelung für bereits Berufstätige, die eine Prüfung ablegen wollen:
Wer berufstätig ist und mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit nachweist, kann ebenfalls als Externer zur Prüfung zugelassen werden.
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2016 bei den Prüfungsausschüssen eingereicht werden.
Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung beantworten die Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse und das Team Gesellenprüfung der Handwerkskammer Karlsruhe.
- Karlsruhe unter 0721/1600-150/151
- Pforzheim unter 07231/428068-0,
- Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie bei
- der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.
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Datum: 21.06.2016 - 11:06 Uhr
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