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Westfalenpost: Rolf Hansmann zum Detmolder NS-Prozess

ID: 1370348


(ots) - Die Auseinandersetzung mit dem mörderischen System
der Nationalsozialisten darf auch mehr als 70 Jahre nach Kriegsende
nicht mit nachlassender Kraft geführt werden. Vor diesem Hintergrund
ist jeder Prozess wichtig, in dem sich jene verantworten müssen, die
ein Rädchen im Vernichtungsbetrieb waren. Die die tödliche
Maschinerie der Konzentrations- und Vernichtungslager am Laufen
gehalten haben. Mord verjährt nicht. Und es gibt keine
Altersbegrenzung im Gesetz. Das ist juristisch gesehen richtig,
trifft aber den Kern solcher Verfahren wie gegen den
Auschwitz-Wachmann in Detmold nicht. Es geht um moralische
Gesichtspunkte. Wir sind es den Opfern und deren Angehörigen
schuldig, die Erinnerung an die Gräueltaten der Nazis wach zu halten.
So lange sich immer noch Holocaust-Leugner, -Verharmloser und
-Relativierer Gehör verschaffen und Ewiggestrige braune Parolen
verbreiten, dürfen die Verbrechen während der NS-Diktatur nicht in
Vergessenheit geraten. Wenn wie in Detmold Auschwitz-Überlebende zu
Wort kommen, ist das Mahnung für alle nachfolgenden Generationen: Wir
müssen wachsam bleiben. Aus plumpen Vorurteilen dürfen niemals wieder
Verbrechen entstehen.



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Westfalenpost: Martin Korte zur politischen Auseinandersetzung
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Datum: 17.06.2016 - 21:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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