Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Kindergeld in der EU
(ots) - Das Urteil aus Luxemburg hat es in sich. Nein,
staatliche Sozialleistungen müssen nicht blind und vor allem nicht
ohne Bedingungen für jeden verfügbar sein. Schon die Behauptung, dass
Freizügigkeit in der EU auch zugleich Zugriff auf alle möglichen
Töpfe staatlicher Unterstützung bedeute, war falsch. Nun entlarven
die Richter des höchsten europäischen Gerichtes auch die
Kindergeld-Nummer als Fehler. Denn eine Regierung ist sehr wohl
berechtigt, den Bezug für EU-Einwanderer zu beschränken und an
Auflagen zu knüpfen. Beispielsweise, dass der Empfänger in dem
Gastland leben muss. Schon bei der Konstruktion des Binnenmarktes, zu
dem die Freizügigkeit mit all ihren sozialen Verzweigungen gehört,
wusste man um die Gefahren von Missbrauch staatlicher Leistungen und
hatte vorgesorgt. Allerdings haben viel zu viele Mitgliedstaaten die
Freiräume, die ihnen die EU-Regelungen für den Kampf gegen das
Erschleichen von Zuwendungen lassen, nicht genutzt. Es wäre einfacher
gewesen, die Frage rechtzeitig juristisch klären zu lassen. Das hätte
den EU-Kritikern nicht nur in Großbritannien Märchen unmöglich und
den Brexit weniger wahrscheinlich gemacht.
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Datum: 14.06.2016 - 21:00 Uhr
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