BPI-Umfrage: Zwei Drittel der Patienten erwarten, dass ihnen das beste Medikament verordnet wird
(ots) - Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland
erwarten, dass ihnen ihr Arzt bei einer Erkrankung das beste
Medikament und nicht zuallererst das billigste verordnet. Das hat
jetzt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts
INSA im Auftrag des BPI ergeben. Nur jeder vierte Befragte (24
Prozent) erwartet danach, dass der Arzt den Preis und den Nutzen
eines Medikaments gegeneinander abwägt, bevor er ein Rezept
ausstellt. Lediglich vier Prozent der Menschen finden es richtig,
dass der Behandler für eine notwendige Therapie nach dem billigsten
Medikament suchen sollte.
"Bei allem gebotenen wirtschaftlichen Verhalten sollten Ärzte
zuallererst nach dem Wohl des Patienten entscheiden können und nicht
nach Kostenschema F seiner Krankenkasse", so der BPI-Vorsitzende Dr.
Martin Zentgraf. "So muss die Entscheidung, gerade wenn es um einen
Austausch von Präparaten geht, medizinisch und nicht kostenorientiert
begründet sein. Das gilt nicht nur für chemisch definierte
Arzneimittel, sondern auch für biotechnologisch hergestellte."
Beispiel Biosimilars: Krankenkassen wie die BARMER GEK in ihrem
heute vorgestellten Arzneimittelreport 2016, sehen in den
Nachahmerprodukten ein hohes Einsparpotential und fordern den
konsequenteren Austausch. Der GKV-Spitzenverband hatte bereits in der
letzten Woche gefordert, die Substitutionspflicht auszuweiten.
Zentgraf: "Zu Recht gilt aber für Biosimilars aus Gründen der
Arzneimittelsicherheit nicht die vollumfängliche Austauschbarkeit
nach der sogenannten ''Aut-idem-Regelung''. Mit einem solchen Vorstoß
werden Mediziner verunsichert."
Verunsichert sind viele Ärzte ohnehin schon, wenn sie innovative
Medikamente verschreiben wollen, denn sie fürchten
Regressforderungen. "Deshalb müssen die Erstattungsbeträge, die nach
der Frühen Nutzenbewertung zwischen Kassen und Herstellern vereinbart
wurden, unbedingt als wirtschaftlich gelten und zwar in jeder
zugelassenen Indikation", fordert der BPI-Vorsitzende.
Mit Blick auf die aktuell von der GKV angeheizte Preisdebatte und
die Regulierungsvorschläge sagt Zentgraf: "Die Ärzte brauchen keine
rein ökonomisch motivierte Verordnungssteuerung sondern eher
objektive Informationen. Alles andere würde sie in der Berufsausübung
einschränken und die Versorgung der Patienten verschlechtern.
Sparmedizin führt nämlich nicht automatisch zur Genesung des
Gesundheitssystems und schon gar nicht zu einer besseren
Patientenversorgung. Ohnehin liegt die Generikaquote im GKV-Markt
bereits bei über 70 Prozent. Laut unserer Umfrage sprechen sich aber
nur rund vier Prozent der Befragten dafür aus, zuerst nach dem
billigsten Medikament gegen ihr Leiden zu suchen, in der besonders
betroffenen Altersgruppe der über 65-Jährigen sind es sogar unter
zwei Prozent."
Die detaillierten Ergebnisse der bundesweiten INSA-Umfrage zur
Medikamentenverordnung inklusive der Aufsplittung der Ergebnisse nach
Bundesländern finden Sie hier: www.bpi.de.
HINTERGRUND: Was sind Biosimilars?
Biosimilars sind Nachahmerprodukte patentfreier, biotechnologisch
hergestellter Arzneimittel. Die Medikamente sind nicht genau gleich,
sondern dem Produkt, das sie nachahmen ähnlich (= similar). Der
Grund: Die Herstellung in lebenden Zellen führt naturgegeben zu
geringen Abweichungen und damit, zu vergleichbaren, aber nicht
identischen, Endprodukten. Dies kann zu Unterschieden in der
Wirksamkeit oder zu Nebenwirkungen führen. Das ist auch das Argument,
warum vom Arzt verordnete Medikamente nicht einfach nur aufgrund
ihres Preises oder eines mit der Krankenkasse abgeschlossenen
Rabattvertrages durch ein Biosimilar ausgetauscht werden dürfen.
Für Biosimilars gilt daher auch zu Recht nicht die vollumfängliche
Austauschbarkeit nach der sogenannten "Aut-idem-Regelung". Der
Apotheker darf das vom Arzt verschriebene Biopharmazeutikum nicht so
einfach gegen ein anderes austauschen. Dazu braucht es während der
Therapie eine klare Anordnung des behandelnden Arztes. Nur so ist
sichergestellt, dass die Umstellung auf ein Biosimilar ärztlich
überwacht ist und die Patienten sicher versorgt sind.
Wenn der behandelnde Arzt entscheidet, die Therapie des Patienten
auf ein Biosimilar umzustellen, besteht allerdings für diesen kein
Grund zu Sorge. Denn auch Biosimilars erfüllen wie ihre "Originale"
(Referenzpräparate) alle Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit,
Qualität und Unbedenklichkeit nach den geltenden europäischen
Regularien für die Zulassung eines Wirkstoffes.
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Datum: 14.06.2016 - 10:51 Uhr
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