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Qualitätsorientierte Zusammenarbeit lässt keinen Raum für unzulässige Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme

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Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen


(PresseBox) - Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das sogenannte Antikorruptionsgesetz, ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 4. Juni in Kraft getreten.
Aus Sicht des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) fügt das Gesetz den bestehenden Regelungen nichts wesentlich Neues hinzu, sondern schärft lediglich die juristischen Instrumente bei Regelverletzungen. Wo hier im Detail die Grenze zu ziehen ist, bedarf der Ausformung und der Auslegung durch die Rechtsprechung. Diese wird der VDZI daher entsprechend beobachten und auswerten.
Hierzu strebt der VDZI, wie bereits 2011 mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begonnen, in dieser Frage auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit den zahnärztlichen Organisationen an, um einheitliche Aussagen für Zahnärzte und gewerbliche Labore zu konkreten Fragen treffen zu können. Das Ziel muss hierbei eine gemeinsame Null-Toleranz-Politik sein.
?Wir gehen davon aus, dass das Antikorruptionsgesetz die ökonomischen Fehlanreize und die Instrumente von grauen Märkten auch in der Zahnersatzversorgung zurückdrängen wird. Dadurch werden die grauen Ränder am Markt kleiner. Dabei kommt es nicht darauf an, dies an der Zahl aufgedeckter Missbräuche zu bewerten. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz und die Diskussion um dieses Gesetz bei allen Beteiligten schon jetzt zu einer Zurückhaltung geführt hat, die es bis vor einem Jahr noch nicht gegeben hat. Das ist gut für die Mehrheit der Zahnärzte und für die Mehrheit der Labore ? es ist gut für die qualitätsorientierte Zusammenarbeit der beiden Berufe, die keinen Raum für eine unzulässige Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme lässt. Mit besonderem Engagement klärt der VDZI seit Jahren die zahntechnischen Meisterlabore über die zwingende Einhaltung der rechtlichen Regeln für einen lauteren und fairen Wettbewerb auf. Der hierzu erarbeitete eigene Leitfaden besitzt weiter Gültigkeit?, so VDZI-Präsident Uwe Breuer.




Weitere Informationen:  
VDZI-Pressestelle, Telefon: 030 8471087-12
VDZI-Internetseite: www.vdzi.de
gerald.temme(at)vdzi.de


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Datum: 10.06.2016 - 11:21 Uhr
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