Warum ein Röntgenpass sinnvoll ist - Viele Patienten kennen das Dokument noch nicht
(ots) - Kaum einer kennt ihn - obwohl ihn Experten für
wichtig halten: Ein Röntgenpass ist nach Überzeugung von Dr. Elke
Nekolla vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzichtbar, um
Patienten und Ärzten einen Überblick über alle im Lauf des Lebens
erfolgten Untersuchungen zu ermöglichen und die Strahlenbelastung so
gering wie möglich zu halten. "Besonders wichtig ist er für Kinder
und jüngere Menschen, die strahlenempfindlicher sind als ältere
Personen", betont Nekolla im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Verzeichnet werden der Arzt oder die Institution, in der die Maßnahme
stattfindet, die Körperregion, die Art der Untersuchung und das
Datum. Zwar verpflichtet die Röntgenverordnung Praxen und andere
Einrichtungen, das Dokument bereitzuhalten. Doch der Röntgenpass ist
der Expertin zufolge "im Alltag noch nicht angekommen". Wer ihn vom
Arzt nicht erhält, kann ihn auf der Internetseite des BfS
(www.bfs.de) bestellen. Einige Krankenkassen bieten ihn im Internet
zum Herunterladen an.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2016 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.06.2016 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1366665
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 40 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Warum ein Röntgenpass sinnvoll ist - Viele Patienten kennen das Dokument noch nicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).