InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Recht schnell...

ID: 1363499

Aktuelle Urteile auf einen Blick


(IINews) - Dashcam-Video zulässig
In einem Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes darf ein Dashcam-Video, das ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgenommen hat, grundsätzlich verwertet werden. Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Den Tatnachweis konnte das Gericht allein aufgrund eines Videos führen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen hatte. Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein. Das OLG hat das AG-Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. Dabei hat es offen gelassen, ob und unter welchen Umständen die Nutzung einer Dashcam durch einen Verkehrsteilnehmer gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Denn jedenfalls enthalte die entsprechende Vorschrift kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme. Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden. Zwar greifen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein - die Intensität und Reichweite des Eingriffs ist im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betrifft ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiert und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermöglicht, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung sind zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen, so die ARAG Experten (OLG Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).





AGB auf Deutsch
Das Kammergericht hat dem Betreiber des Messenger-Dienstes WhatsApp untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. WhatsApp wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer diesen nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren und den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Diese sind allerdings nur in englischer Sprache verfasst. Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, "einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln" in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung demnächst bereitstellen, so die ARAG Experten (KG Berlin, AZ: Az. 5 U 156/14).

Download der Texte
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  neues deutschland: Migrationsforscher Engler: EU verspielt Glaubwürdigkeit in Sachen Menschenrechte
rbb exklusiv: Langeheine wird Chefin des neuen Berliner Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.06.2016 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1363499
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell...
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sicher auf der Skipiste unterwegs ...

Die Skiunfallzahlen steigen. LautARAG-ASU(Auswertungsstelle für Skiunfälle in Kooperation mit derStiftung für Sicherheit im Skisport) mussten in der Saison 2024/2025über 50.000 Skisportler ärztlich behandelt werden. Gleichzeitig verändert sich ...

Sicher auf der Skipiste unterwegs ...

Ski heil, Bein kaputtDie„Rentnerband“ hat mit ihrem Song „Ski heil, Bein kaputt“ die Herausforderungen des Skisports bereits in den 80er-Jahren besungen. Und richtig: Skifahren ist mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden. Dabei hat sich d ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einhaltung des Trennungsjahres +++Vor einer Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst ein sexuellerÜbergriff des Ehemannes auf die gemeinsame Tochter reicht nicht aus, um das obligatorische Trennungsjahr vor einer endgült ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.289
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 66


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.