Ärztetag kritisiert Verschwendung von Milliarden für elektronische Gesundheitskarte
(ots) - Die Beitragsgelder der gesetzlich
Krankenversicherten gehören in die medizinische Behandlung und nicht
in das längst gescheiterte Projekt elektronische Gesundheitskarte.
Das hat der Deutsche Ärztetag am Freitag in Hamburg festgestellt und
das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Milliardenausgaben
für dieses Großprojekt zu beenden und eine neue Kosten-Nutzen-
Analyse in Auftrag zu geben. "Bis heute ist dem Gesundheitswesen, den
Patienten und Ärzten kein erkennbarer Nutzen der eGK entstanden",
kommentierte Dr. Silke, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ),
den maßgeblich von der FÄ initiierten Beschluss. Bis 2017 müssten aus
Sicherheitsgründen alle Gesundheitskarten ausgetauscht werden - das
koste 350 Millionen Euro, betont Lüder. Zudem müssten die
Kartenlesegeräte ausgetauscht und sogenannte Konnektoren angeschafft
werden, von denen noch nicht einmal die Prototypen existierten.
Ebenso hat der Ärztetag auf die Risiken zentraler Vernetzung im
Gesundheitswesen hingewiesen. Nach den jüngsten Angriffen von Hackern
auf Computersysteme in deutschen Kliniken sind diese offensichtlich
geworden. FÄ-Vize Lüder: "Das stört nicht nur Abläufe in den
Kliniken, sondern beeinträchtigt massiv die Patientenbehandlung und
Patientensicherheit." Daher fordern die Ärzte, dass bei
IT-Anwendungen die Sicherheit der Patienten, ihrer Behandlung und
Daten oberste Priorität haben muss. Ebenso machte der Ärztetag klar:
Elektronische Patientenakten müssen in der Hand von Ärzten und
Patienten bleiben. Bestrebungen der Kassen, auf diese Akten zugreifen
zu wollen, werden zurückgewiesen.
Das Bundesgesundheitsministerium wird vom Deutschen Ärztetag des
Weiteren aufgefordert, für eine sichere Identitätsprüfung bei der
Ausgabe der nächsten Generation elektronischer Gesundheitskarten zu
sorgen. "Bei der Ausgabe der aktuellen Karten haben die Kassen
versäumt zu überprüfen, ob das eingesandte Foto und die persönlichen
Daten des Versicherten tatsächlich übereinstimmen", erläutert Lüder.
"Für jede sichere elektronische Kommunikation ist jedoch der Nachweis
einer sicheren digitalen Identität durch die ausgebende Stelle
unabdingbare Voraussetzung. Ärzte könnten sich ansonsten bei der
Nutzung der Karten strafbar machen."
Den Ärzten drohen derzeit noch ganz andere Zumutungen. Obwohl die
Industrie die technischen Geräte für die Online-Anbindung an das
zentrale Datennetz bis heute nicht geliefert hat, stehen den Ärzten
und Krankenkassen nach dem E-Health-Gesetz finanzielle Sanktionen ins
Haus. Wenn die Ärzte die eGK-Anwendungen nicht fristgerecht umsetzen,
drohen ihnen Honorarkürzungen. Diese lehnt der Deutsche Ärztetag mit
Nachdruck ab.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den
Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und
zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene
Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des
Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der
FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Pressekontakt:
Daniela Schmidt, Tel.: 0176 49963803,
E-Mail: presse(at)freie-aerzteschaft.de
V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail(at)freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.05.2016 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1361578
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 58 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ärztetag kritisiert Verschwendung von Milliarden für elektronische Gesundheitskarte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Freie Ärzteschaft e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).