Securvita: Homöopathie muss erhalten bleiben / Krankenkasse verteidigt wichtige Leistung für gesetzlich Versicherte
(ots) - Die Securvita Krankenkasse bekennt sich klar und
eindeutig zur Homöopathie als gesetzlicher Kassenleistung. "Die
Homöopathie ist ein bewährtes Naturheilverfahren und vom Gesetzgeber
als Teil der besonderen Therapierichtungen ausdrücklich geschützt",
sagt Joachim Raedler, Verwaltungsratsvorsitzender der Securvita
Krankenkasse. Millionen von Patienten vertrauen auf die Homöopathie
und viele tausend Ärzte mit fachlicher Zusatzausbildung wenden sie
an.
"Die Securvita hat sich seit ihrer Gründung für die rechtliche
Anerkennung der besonderen Therapierichtungen eingesetzt. Das
Bundessozialgericht hat unsere Position bestätigt. Die Patienten
haben ein Recht darauf, dass Homöopathie als Kassenleistung erstattet
wird", betont Raedler.
Mit Nachdruck wendet sich der Verwaltungsratsvorsitzende der
Securvita Krankenkasse gegen die Versuche einiger Kritiker, die
Homöopathie abzuqualifizieren und als Leistung der Krankenkassen zu
streichen. Diese Kritik, wie sie auch im aktuellen Nachrichtenmagazin
"Der Spiegel" vorgetragen wird, ist der durchsichtige Versuch, die
therapeutischen Alternativen in der Medizin einzuschränken und die
Wahlfreiheit der Patienten zu begrenzen.
"Wer aus ideologischen Motiven die alternative Medizin und die
besonderen Therapierichtungen an den Rand drängen will, hat nicht
begriffen, dass zu Medizin und Heilkunst mehr gehört als nur
chemische Pharmazie", betont Raedler. "Die Homöopathie ist eine
schonende, medizinische Option - als sanfte Medizin für Kinder ebenso
wie für chronisch Kranke, bei denen die Schulmedizin versagt. Der
Zugang zu den bewährten Naturheilverfahren muss für die Versicherten
offen sein und offen bleiben."
Pressekontakt:
Securvita Pressestelle
Peter Kuchenbuch
Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg
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Mail: peter.kuchenbuch(at)securvita.de
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Datum: 25.05.2016 - 12:35 Uhr
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